Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bündnisses doppelresidenz.org

Nachfolgend können Sie sich für unseren Presseverteiler registrieren:


 *
 
 
Angaben mit * sind Pflichtangaben.

 

Pressekontakt

 

 

Markus Witt, Pressesprecher der Projektgruppe
Mobil: +49 (0) 177 235 68 21
E-Mail: presse@doppelresidenz.org


BGH räumt Wechselmodell rechtlichen Vorrang ein



Im Zweifel für die Doppelresidenz

Streit zwischen den Eltern ist kein Grund, ein Wechselmodell abzulehnen

 
 

In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte.

Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat, dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage, was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann, zu einer eindeutigen Aussage kommt: Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen. Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.

Diese rechtliche Analyse wird ergänzt durch umfangreiche Hinweise und Fakten nicht nur für die rechtliche Praxis.

  • Wie können Eltern in schwierigen Situationen kommunizieren?
  • Was für Folgen hat es, wenn sich ein Elternteil der Kommunikation und Kooperation verweigert?
  • Welche Anforderung stellt der Gesetzgeber bereits heute an getrennte Eltern zum Wohle ihrer Kinder
    und nicht zuletzt
  • Welche Argumente sprechen für das Residenzmodell und welche für die Doppelresidenz.

Gerade dieser Vergleich zwischen den verschiedenen Betreuungsmodellen ist eine der zentralen Forderungen der BGH-Entscheidung. Bisher waren viele gerichtliche Entscheidungen von unbelegten Annahmen und Vermutungen geprägt, die im Laufe der Zeit wissenschaftlich widerlegt wurden. Die in der Analyse vorgenommene Gegenüberstellung belegbarer Fakten zu den Betreuungsmodellen ermöglicht es, tatsächliche Erkenntnisse auf den Einzelfall anzuwenden.

Neben der Hoffnung, dass zukünftige familiengerichtliche Entscheidung aufgrund der vorliegenden Fakten besser als bisher am Wohlergehen der Kinder orientiert sein werden bleibt auch die Forderung an die Politik, endlich ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen. Hierzu hatten namhafte Wissenschaftler, Professionen und VerbandsvertreterInnen die politisch Verantwortlichen im November 2017 in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz zu schaffen. Der vorliegende Koalitionsvertrag greift dies bisher jedoch nicht auf.

Für Fragen steht der Autor der Analyse, Markus Witt, gerne zur Verfügung.

Kontakt:

info@doppelresidenz.org
Tel. 0177 235 68 21

Download "Im Zweifel für die Doppelresidenz" (pdf)


Zuletzt geändert am 06.11.2019 um 09:20

Zurück



Ähnliche Beiträge




Kommentar hinzufügen


Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert.

 

Kontaktmöglichkeiten

 
 

Allgemeine Fragen oder Fragen zur Website:
info@doppelresidenz.org

Presseanfragen:
presse@doppelresidenz.org

Nachricht an die Redaktion:
redaktion@doppelresidenz.org

Veranstaltung mitteilen:
veranstaltungen@doppelresidenz.org

Markus Witt, Sprecher von doppelresidenz.org:
Mobil: +49 (0) 177 235 68 21

Die nächsten Veranstaltungen

 
 
  • zur Zeit sind keine Einträge vorhanden
© 2024 doppelresidenz.org - Projektgruppe "Doppelresidenz" I ImpressumDatenschutzerklärungWebdesign Berlin: Mouseevent