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Markus Witt, Pressesprecher der Projektgruppe
Mobil: +49 (0) 177 235 68 21
E-Mail: presse@doppelresidenz.org


Gemeinsame Erklärung: Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht! Wir fordern ein gesetzliches Leitbild der Doppelresidenz



In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Perspektivwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.

„Die vorliegenden Ergebnisse der empirischen Sozialforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz“ erklärt Hildegund Sünderhauf. Die Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hatte 2013 ein 900 Seiten starkes Buch zum Wechselmodell veröffentlicht. Darin wurde erstmals in Deutschland ein Überblick über den internationalen Forschungsstand sowie eine rechtliche Würdigung des Wechselmodells gegeben.

Marc Serafin, Leiter des Jugendamts der Stadt Niederkassel (bei Köln/Bonn) ergänzt: „Wichtig ist, dass Kinder nicht im Streit Ihrer Eltern aufgerieben werden. Anteilige Elternschaft in Form von Doppelresidenz bewahrt Kinder davor, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen und schützt sie dadurch eher vor Loyalitätskonflikten“. Wichtig sei aber auch, dass man Streit zwischen den Eltern beilegt und ihnen dazu besser als bisher Unterstützungsangebote an die Hand gebe. Dabei seien elterliche Gleichstellung, der Einsatz von Mediation und eine dynamisierte Lastenverteilung beim Unterhalt, wesentliche Elemente.

„Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern gekennzeichnet. Mütter möchten nicht nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Väter übernehmen in immer größerem Maße Verantwortung im Haushalt und wollen eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung wahrnehmen. Die Doppelresidenz bietet beiden die Chance, die Anforderungen des Berufslebens mit dem der Familie auch nach einer Trennung gemeinsam unter einen Hut zu bringen“ meinen Cornelia Spachtholz und Markus Witt. Die Beiden sind gemeinsam Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org und davon überzeugt, dass sich die Verantwortung für Kinder nach einer Trennung gemeinsam besser bewältigen lässt als nur durch einen Elternteil. Mütter und Väter sollten nicht gegeneinander arbeiten, sondern als Elternteam gemeinsam getrennt erziehen.

Die vier InitiatorInnen der Erklärung fordern gemeinsam mit ihren 60 ErstzeichnerInnen die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches internationalen Standards entspricht. „Leitbild Doppelresidenz“ bedeutet dabei nicht, dass das Wechselmodell für alle Familien die optimale Betreuungsform sei – es stellt aber eine Umkehr von Regel und Ausnahme dar: Künftig soll für den Fall, dass sich die Eltern nicht über die Betreuung der Kinder einigen können begründet werden, warum eine Doppelresidenz nicht möglich sein sollte. Was Eltern einvernehmlich entscheiden, wird von dieser Forderung nicht berührt.

Eine Studie des Demoskopischen Instituts Allensbach hatte im Juli 2017 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der getrennt lebenden Eltern es sich wünscht, ihre Kinder weiterhin gemeinsam erziehen zu können. Vor allem soll es den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern. Die Studie hatte auch gezeigt, dass getrennt erziehende Eltern sich seitens der Politik mehr staatliche Unterstützung wünschen.

Der Aufruf wurde den möglichen Koalitionspartnern, den Familien- und RechtspolitikerInnen der Parteien sowie dem Familien- und Justizministerium übersandt und ist unter https://www.doppelresidenz.org/page/news/gemeinsame-erklaerung-leitbild-doppelresidenz.php?leptoken=7b693d47f9c2e87aef27ez1510090352 veröffentlicht. Weitere MitzeichnerInnen können sich dort in Unterschriftenlisten eintragen.

 

Kontakt zu den InitiatorInnen

Marc Serafin                                        info@marc-serafin.de

Cornelia Spachtholz                            presse@doppelresidenz.org            Tel. 0178 514 16 38

Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf          hildegund.suenderhauf@evhn.de

Markus Witt                                         presse@doppelresidenz.org            Tel. 0177 235 68 21

 

Zur gemeinsamen Erklärung

Download der gemeinsamen Erklärung (pdf)

Zur Lister der ErstunterzeicherInnen

Download der Liste der ErstunterzeicherInnen (pdf)

Download Unterschriftenliste zur Mitzeichnung


Zuletzt geändert am 06.11.2019 um 09:20

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