Keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegen stehen


BGH
Aktenzeichen: XII ZB 511/18 vom 27.11.2019
Veröffentlicht in

 

Tenor / Inhalt der Entscheidung

Diese Entscheidung steht im direkten Zusammenhang mit der Entscheidung XII ZB 512/18, welche wir ausführlich in unserer Entscheidungs-Datenbank kommentiert haben.

 

Kommentar von doppelresidenz.org

 


Zuletzt geändert am 28.01.2020 um 19:44

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