Das neue Scheidungsrecht in der Praxis. Papa zahlt – Mama kocht.



Das 2008 reformierte Unterhaltsrecht verpflichtet Frauen, nach einer Scheidung schneller wieder erwerbstätig zu werden. Doch einer wirklichen Gleichberechtigung von Müttern und Väter steht das Familienrecht nach wie vor im Weg. Denn wer seine Kinder nach einer Trennung auch nur einen Tag weniger betreut als der Ex-Partner, muss den vollen Unterhalt zahlen. Das ist nicht immer, aber häufig der Vater. Die Gerichte halten also am Klischee des Zahlvaters fest. Ein Elternteil betreut das Kind, der andere zahlt. Für Eltern, die sich nach der Scheidung Betreuung und Unterhalt teilen möchten, haben die Gerichte bislang kein geeignetes Modell entwickelt. Autorin: Eva Völker.

Das neue Scheidungsrecht in der Praxis
Papa zahlt – Mama kocht

Ein altes Rollenbild
Einmal Chefarztgattin – immer Chefarztgattin, damit ist es nach dem reformierten Unterhaltsrecht von 2008 vorbei. Es verpflichtet Frauen nach der Scheidung, sobald das jüngste Kind in den Kindergarten kommt, wieder voll arbeiten zu gehen. Das kann aber nur funktionieren, wenn beide Elternteile für die Kinder da sind. Doch die Gerichte halten am Klischee des Zahlvaters fest: Ein Elternteil betreut die Kinder, der andere zahlt den Unterhalt. Eine Regelung, die nicht gerade ermutigt, sich mehr um die Kinder zu kümmern.

"Es ist nicht so, dass der anruft und fragt, Wie geht´s? oder Wie ist der Test gelaufen? oder Wie war´s beim Zahnarzt?." (Katja G., geschiedene Mutter)

Familienmänner zahlen drauf
Heute sind viele Väter willig, einen Teil der KinderBetreuung zu übernehmen. Aber das Unterhaltsrecht macht engagierten Vätern einen Strich durch die Rechnung. Denn dass sich die Eltern nach der Scheidung mit der Betreuung der Kinder hälftig abwechseln, ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Wer seine Kinder nach einer Trennung auch nur einen einzigen Tag weniger betreut als sein Ex-Partner, muss den vollen Unterhalt zahlen. Und das ist nicht immer, aber häufig, der Vater.

"Meine Ex-Frau besteht darauf, dass die Kinder regelmäßig eine Nacht mehr bei ihr übernachten als bei mir. Dieser Unterschied ist natürlich erzwungen und zieht eine ganze Kette von Konsequenzen nach sich." ( Paul B., geschiedener Vater)
Väter wie Paul B. erhalten keinerlei Entschädigung dafür, dass sie Ihre Kinder fast fünfzig Prozent der Zeit betreuen. Obwohl ihnen genau wie der anderen Seite Kosten entstehen.

"Die Hälfte der Zeit habe ich einen normalen Haushalt mit zwei Kindern, mit Essen, mit Urlaub und natürlich brauchen die Kinder Kleidung. Wir haben zwei Kinderzimmer - Bettwäsche, Schreibtische, Kuscheltiere, Zahnputzsachen, alles ist da." (Paul B., geschiedener Vater)

Doppelter Haushalt
Werden die Kinder im Wechsel mal von dem einen, mal von dem anderen Elternteil betreut, spricht man in der Amtssprache von einer Doppelresidenz. Bislang haben Eltern, die so eine Doppelresidenz ermöglichen, in Deutschland keine Chance vor Gericht ihre Betreuungsleistung anteilig anerkennen zu lassen. Wie zum Beispiel in Belgien, wo ein Elternteil, der die Kinder 30 oder 40 Prozent der Zeit betreut, entsprechend weniger Unterhalt zahlen muss:

"Der Bundesgerichtshof hat ein ganz grundlegendes Urteil 2005 getroffen, in dem er einen Fall der Doppelresidenz zu beurteilen hatte. Und da hat er gesagt, solange die Eltern nicht mehr oder minder gleich zeitintensiv die Kinder betreuen, hat der andere Elternteil vollen Unterhalt zu zahlen." (Joseph Mohr, Rechtsanwalt)

Dabei wünscht sich die Politik eigentlich ganz andere Väter. Aber das Bundesjustizministerium sieht keinen Reformbedarf. Dem Mehraufwand engagierter Väter, heißt es, werde von der Rechtsprechung bereits heute Rechnung getragen.


Radiosender: B2 Serientitel: Notizbuch

Zuletzt geändert am 19.05.2015 um 01:23

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