Doppeltes Zuhause
Haarmeyer Jan 9.11.2014 Zeitungsartikel
HAMBURGArtikel vom 09.11.2014 / Ausgabe 45 / Seite 9
Doppeltes Zuhause
Jan Haarmeyer
Mütter und Väter streiten sich immer häufiger vor Gericht um die Betreuung von Trennungskindern. Eine Elterninitiative verfasste jetzt eine Hamburger Erklärung: Residenzen bei beiden Eltern sollen gesetzlich verankert werden
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Die bunte Zeichnung zeigt zwei kleine Kinder in einem Zimmer. Links daneben wohnt ihre Mutter in ihrem Haus, rechts daneben der Vater in seinem Haus. Die Eltern sind getrennt. Aber die beiden Häuser überschneiden sich, sodass die Kinder in ihrem Zimmer bei beiden Elternteilen leben und aufwachsen können. Es ist wohl das, was sich Trennungskinder am meisten wünschen.
Leonie ist neun Jahre alt. Sie hat das Bild gemalt, weil es ihre Realität zeigt. Trotz der Trennung ihrer Eltern wächst sie bei Mutter und Vater gemeinsam auf. Die Experten sprechen bei diesem Betreuungsmodell von der Doppelresidenz. Was im Ausland bereits seit einigen Jahren gesetzlich verankert worden ist und seitdem mit Erfolg praktiziert wird, ist in Deutschland immer noch die Ausnahme. Von den jährlich rund 180.000 Ehescheidungen sind etwa 150.000 Kinder betroffen. Nach der Trennung der Eltern wachsen die Kinder hierzulande zu 90 Prozent bei den Müttern auf. Und nicht selten verlieren sie deshalb langsam aber sicher den Kontakt zu ihren Vätern. Die Elterninitiative "Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter" (GEMV) will das ändern. Auf der Fachtagung "Ein Zuhause bei beiden Eltern" in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wurde jetzt eine Hamburger Erklärung verfasst. "Wir fordern von der Politik die gesetzliche Regelung der Doppelresidenz als grundsätzlich vorrangiges Betreuungsmodell", sagt Johannes Zink, der die GEMV-Initiative vor drei Jahren gegründet hat. Dazu sollten ausländische Erfahrungen berücksichtigt und eigene Forschungen angestellt werden.
Die Faktenlage: In Hamburg ist die Zahl der Ehescheidungen mit betroffenen minderjährigen Kindern seit etwa zehn Jahren rückläufig. Waren es im Jahr 2005 noch 2931 Trennungen, sank die Zahl 2012 auf den bisherigen Tiefststand von 1566 Scheidungen. Das ergab eine Senatsanfrage des CDU-Abgeordneten Christoph de Vries. Der Anteil der geschiedenen Ehepaare mit Kindern lag bei 45 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Scheidungsanträge wurde von der Frau gestellt. Bei zehn Prozent reichten beide Partner einvernehmlich die Trennung ein. Aber auch, wenn es insgesamt weniger Scheidungen gibt – wenn es um Kinder geht, landet man immer häufiger vor Gericht, weil Elternpaare sich bei der Umgangsregelung streiten, konkret bei der Frage: Wann und wie lange darf das Kind zu welchem Elternteil? Von 756 gerichtlichen Umgangsverfahren im Jahr 2003 in Hamburg stieg die Zahl auf 1602 Verfahren in 2012. Sie hat sich in neun Jahren also mehr als verdoppelt.
Nach Einschätzung des Amtsgerichts Hamburg, so die Senatsantwort, werden die Umgangskontakte erheblich erschwert durch "ein häufig anzutreffendes Phänomen", nämlich die mangelnde Mitwirkung des Kindes oder seine Beeinflussung durch den betreuenden Elternteil. Ein Phänomen, was automatisch dann nicht mehr so häufig auftauchen würde, wenn Mütter und Väter nach der Trennung die gemeinsame Elternverantwortung tragen müssten.
"Bei den Beratungsstellen gibt es immer noch viele Vorbehalte gegen die Doppelresidenz", sagt Johannes Zink. Die häufigsten: Doppelresidenz ginge nicht, wenn die Kommunikation der Eltern schlecht sei oder wenn das nicht beide Eltern wünschten. "Dabei ist es üblich und zu erwarten, dass die Kommunikation zwischen Trennungseltern nicht die beste ist", sagt Zink. Das treffe für jedes Betreuungsmodell zu. Es sei daher unsinnig, elterliches Einvernehmen oder konfliktfreie Kommunikation ausschließlich für die Doppelresidenz einzufordern.
"Gerade wenn Eltern sich nicht einigen können", sagt Zink, "bietet streng paritätische Doppelresidenz die beste Gewähr für eine dauerhaft tragfähige Bindung des Kindes zu beiden Eltern." Dieses müssten die zuständigen Institutionen wie Ämter, Beratungsstellen oder Gerichte endlich auch in Deutschland als Betreuungsmodell präferieren – zum Wohle des Kindes. "In der Praxis von Familienberatung und Rechtsprechung ist es hierzulande die Regel, dass ein Elternteil als reiner Versorger angesehen wird, während der andere Teil die Betreuung überwiegend alleine erhält", sagt Zink. Für die Kinder bedeute dies den Verlust der Möglichkeit, von den unterschiedlichen Erziehungsbeiträgen beider Eltern profitieren zu können.
Dabei lohnt ein Blick ins Ausland. In Belgien wurde die Doppelresidenz bereits 2006 im Familienrecht eingeführt, dort behalten 36 Prozent der betroffenen Kinder bis zwölf Jahre ihre Eltern in gleicher Verantwortung. In Schweden sind es sogar 50 Prozent. Für Deutschland hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) erst vor Kurzem ein umfangreiches Forschungsprojekt zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl angekündigt. "Die internationalen Tatsachenforschungen zeigen", so Zink, "dass Kinder in Doppelresidenz körperlich und seelisch gesünder und langfristig mit weniger Verhaltensproblemen aufwachsen."
Der belgische Kinderpsychologe JanPiet de Man, der die Brüsseler Regierung zur gesetzlichen Regelung bei der Doppelresidenz beraten hat, sagte auf der Fachtagung in Hamburg: "Entscheidend für das Kindeswohl ist es, ihnen bei Trennung die Bindung zu beiden Eltern zu erhalten." Die Forschung habe gezeigt, dass Elternkonflikte auch kein Hinderungsgrund für die Doppelresidenz seien. "Im Gegenteil. Die gemeinsame Betreuung beider Eltern auf Augenhöhe wirkt deeskalierend und baut Konflikte ab", sagte de Man.
Viele Beratungsstellen argumentierten laut Zink auch deshalb noch gegen die Doppelresidenz, weil Kinder einen Lebensmittelpunkt bräuchten. "Glück und Zufriedenheit sind aber nicht an einen geografischen Ort gebunden", sagt Zink, "sie ergeben sich aus dem Erhalt der emotionalen Bindung zu den geliebten Hauptbezugspersonen – und das sind im Normalfall Mutter und Vater."
Es sei auch falsch, dass der ständige Wechsel zwischen den Wohnungen den Kindern schade. Wenn sich Mutter und Vater bei der Doppelresidenz wochenweise abwechseln, sind das vier Wohnungswechsel im Monat. Leben die Kinder aber bei einem Elternteil und haben beispielsweise erweiterten Umgang an zwei Wochenenden plus vier Nachmittagen in der Woche, kommen sie auf zwölf Wohnungswechsel pro Monat.
"Doppelresidenz ist kein Allheilmittel und kann die allgemein bestehenden Probleme einer Elterntrennung nicht lösen", sagt Johannes Zink. Genauso wenig wie jede andere Betreuungsform das könne. "Aber Doppelresidenz gibt Kindern Halt und Stabilität."
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Zeitung: Die Welt Nummer: 45 Seite: 9
Zuletzt geändert am 19.05.2015 um 02:06
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