Familienrecht: Kein Unterhalt, auch wenn einer mehr betreut



Wien. Von einer „Revolution im Unterhaltsrecht“ spricht der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews. Gemeint ist die neue Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu getrennt lebenden Eltern, die ihre Kinder – annähernd – gleich betreuen. Ein Thema, das immer wichtiger wird, zumal nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ja auch die Doppelresidenz für Kinder nun definitiv erlaubt ist.


Zuletzt geändert am 06.10.2016 um 11:33

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