Hamburger zahlt seit 46 Jahren Unterhalt - ist das gerecht?



Hamburg. 46 Jahre lang Unterhaltszahlungen für die Exfrau – ist diese Verpflichtung auch heute noch rechtens? Mit dieser Frage befasst sich zurzeit das Hanseatische Oberlandesgericht, das damit über einen außergewöhnlichen Fall zu entscheiden hat. In dem Rechtsstreit klagt ein Hamburger darauf, dass eine Vereinbarung aus dem Jahr 1969 "sittenwidrig" sei und er von den Unterhaltspflichten befreit werden müsse.

Insgesamt rund eine Million Euro, sagt Kläger Dieter K., habe er mittlerweile an seine Exfrau gezahlt. "Man hat mich damals mit dem Vertrag über den Tisch gezogen", meint der 79-Jährige heute. Sein Anwalt hofft auf eine Entscheidung im Sinne von Dieter K. "Notfalls", sagt Rechtsanwalt Rochus Graf Strachwitz, "werden wir weiter kämpfen, unter Umständen auch bis zum Bundesgerichtshof."

Nach seiner Heirat 1964 und bei der Scheidung fünf Jahre später unterzeichnete Dieter K. einen Vertrag, wonach er ohne Befristung Unterhalt zu zahlen habe. In der Vereinbarung hieß es, die Verpflichtung erlösche, sobald seine Exfrau erneut heirate oder in einem eheähnlichen Verhältnis mit einem neuen Partner lebe. Eine etwaige neue Heirat des Mannes solle keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen haben. Diese Vereinbarung habe seinen Mandanten "praktisch rechtlos gestellt", sagt Anwalt Strachwitz. Es bestehe deshalb "Sittenwidrigkeit".

Seit Jahren und in mehreren Prozessen argumentiert Dieter K., der früher Pilot bei einer großen deutschen Fluggesellschaft war, seine Exfrau habe längst einen neuen Lebensgefährten. Deshalb müsse er nunmehr von den Unterhaltszahlungen, die sich zurzeit auf 950 Euro monatlich beliefen, befreit werden.

Er selbst ist seit Langem in zweiter Ehe verheiratet und hat eine Tochter. Die Gegenseite argumentiert indes, es gebe keine neue eheähnliche Beziehung im Leben von Dieter K.s Exfrau. Eine Entscheidung über den Rechtsstreit will das Hanseatische Oberlandesgericht Mitte Juli fällen.

Nach dem seit 2008 gültigen Unterhaltsrecht soll es zumindest grundsätzlich keine unbefristeten Unterhaltszahlungen für die Expartner mehr geben. Vor allem die Rechte der Kinder, so will es das Gesetz, sollten demnach gestärkt und Frauen nach der Ehe eigenständiger werden. Zeitliche Begrenzungen und auch ein Limit für die Höhe der Beträge sind möglich. Entschieden werden muss jedoch in jedem Einzelfall individuell. Dabei spielen vor allem auch die Chancen eine Rolle, die die Frau auf dem Arbeitsmarkt hat.

Diese Vorschriften sind aber auf eine vor 1977 geschiedene Ehe, eine sogenannte Alt-Ehe, nicht anzuwenden. Dort gibt es sehr viel höhere Anforderungen an die zeitliche Begrenzung der Unterhaltszahlungen.


Zuletzt geändert am 18.06.2015 um 21:48

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