ISUV-Kontaktanwälte: Ja zum Wechselmodell bei Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern



ISUV-Kontaktanwälte: Ja zum Wechselmodell bei Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern
Alle Anwälte, die Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sind, haben sich im ISUV-Kontaktanwaltsforum zusammengeschlossen. „Ziel des ISUV-Kontaktanwaltsforums ist es die Rolle des ISUV Kontaktanwalts im Verband zu schärfen, Impulse für den Verband zu erarbeiten und Außenwirkung zu erzielen.“, stellt der Sprecher des Forums und ISUV-Vorstandsmitglied Ralph Gurk, Fachanwalt für Familienrecht fest. Im Rahmen des diesjährigen Treffens in Würzburg befasste sich das Forum unter anderem mit dem Wechselmodell.

Beim „Arbeitskreis zum Wechselmodell“ ging es um die Frage, ob das Wechselmodell auch bei hohen Konflikten zwischen den Eltern angeordnet werden kann und sollte. Laut Rechtsanwalt Gurk wurden dabei die Fragen „nach der Häufigkeit der Wechsel, die Zeitverteilung zwischen den Eltern, die Regelung der Entscheidungsbefugnisse sowie die Bedeutung von Mediation, Therapie und Beratung zur Durchsetzung eines Wechselmodell“ erörtert.
Die Mehrheit im Arbeitskreis war der Auffassung: „Die Anordnung eines Wechselmodells kann grundsätzlich – nach kritischer Würdigung der Ablehnungsgründe – in geeigneten Fällen auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden, wenn eine Probezeit stattfindet und diese durch fachliche Elternberatung begleitet wird. Gegen den Willen beider Elternteile ist die Anordnung eines Wechselmodells nicht praktikabel und dann wohl auch dem Kindeswohl nicht entsprechend.“
Im Ergebnisprotokoll des Arbeitskreises wird hervorgehoben: „Bei hohem Konfliktniveau der Eltern kann eine Anordnung des Wechselmodells nicht dem Kindeswohl entsprechen. Die Durchführung des Wechselmodells setzt ein Mindestmaß an Kommunikation und ein Zusammenwirken der Eltern voraus, was bei massiven Konflikten zwischen den Eltern wohl nicht gewährleistet sein kann.“
Seitens der Sprecherin dieses Arbeitskreises, Rechtsanwältin Kerstin Pausch-Trojahn wird betont, dass „diese Einschätzung auf den praktischen beruflichen Erfahrungen der am Workshop Wechselmodell beteiligten ISUV-Kontaktanwälte“ basiert. Nach Auffassung von Gurk ist bei der „Umsetzung eines Wechselmodells entscheidend, wie nachhaltig Mediation und Beratung betrieben werden. In manchen Fällen wird auch eine Therapie nötig sein, um ehe-malige Paarkonflikte aufzuarbeiten und so den Weg freizumachen für eine langfristige gemeinsame Elternschaft trotz Trennung und Scheidung.“


Zuletzt geändert am 11.03.2015 um 05:56

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