Wahrung des Rechts des Kindes auf Familie nach Trennung der Eltern



Geteilte Elternschaft im Wechselmodell nach einer Trennung oder Scheidung, Kinderrechte und die Aufgabe der Staaten bei der Sicherstellung des Kindeswohls sind die zentralen Themen der 4. Internationalen Konferenz über geteilte Kinderbetreuung, die am 22. und 23. November 2018 unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs des Europarates stattfindet.

Aufgrund der historisch niedrigen Heiratsraten, der verhältnismäßig hohen Zahl gescheiterter Ehen und Beziehungen sowie des Wandels des Wesens und der Definition der Familie ist die Debatte über geteilte Elternschaft besonders aktuell.

Die Konferenz wird hauptsächlich vom „Internationalen Rat für die Paritätische Doppelresidenz“ (ICSP) organisiert. Dem ICSP zufolge sind allein in Frankreich rund 200 000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, und 73 % der Kinder leben nach der Scheidung bei der Mutter und besuchen den Vater jedes zweite Wochenende. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass bei Kindern, die nach einer Trennung abwechselnd und zu annähernd gleichen Zeitanteilen bei beiden Elternteilen leben, ein besseres Wohlbefinden und eine bessere psychische Gesundheit zu beobachten sind als bei Kindern, welche die meiste Zeit oder ausschließlich bei einem Elternteil leben.

Die Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battani-Dragoni, erklärte in ihrer Eröffnungsrede: „Es herrscht eine offenkundige und zunehmende Übereinstimmung darüber, dass im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen die geteilte Elternschaft nach dem Wechselmodell möglichst gefördert werden sollte.“

Eröffnungsrede der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates, Gabriella Battani-Dragoni




Zuletzt geändert am 26.11.2018 um 09:10

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