Zuhause an zwei Orten? Das Wechselmodell in Familienpolitik, -recht und -praxis



Bei Wissenschaftlern, Familienrichtern,
Erziehungs beratungsstellen und Jugendämtern
gehen die Meinungen darüber auseinander.
Zwischen Väter- und Mütterverbänden tobt ein
zunehmend ideologisch geführter Streit. Er wird
zusätzlich durch die Empfehlung des Europarats
von 2015 angeheizt, das „Recht der Väter“ zu
respektieren: „Für jeden Elternteil ist die Möglich-
keit, zusammen zu sein, ein wesentlicher
Bestandteil des Familienlebens“, heißt es in
der Resolution.
Was heißt das nun konkret? Und geht „das Recht
der Väter“ auf Kosten der Kinder? Verträgt es sich
wiederum mit dem Kindeswohl, wenn ein Sohn
oder eine Tochter einen Elternteil nur zwei Mal im
Monat sieht? Gäbe es andere Möglichkeiten außer
dem Wechselmodell, die Beziehungen zu beiden
Eltern -teilen gleichermaßen zu fördern? Was muss
sich ändern – in der Rechtsprechung, der Gesetz-
gebung, in Familienpolitik und -bildung sowie in
der Begleitung von getrennt lebenden Familien
durch Beratungs stellen und Jugendämter?


Zuletzt geändert am 09.09.2016 um 15:42

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