Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Psychotherapeutenkammer Hessen lädt zu einer interdisziplinären Fachveranstaltung zum Thema Wechselmodell ein. Am 1. Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof das Wechselmodell gestärkt und entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell beschließen kann.
Die Auffassungen hierzu sind kontrovers: Was bedeutet das für das Kindeswohl? Wie sieht die Elternperspektive aus? Was sind die rechtlichen Konsequenzen? Welche Herausforderungen ergeben sich für die beteiligten Professionen?
Die gebietsübergreifende Veranstaltung wendet sich an forensische Sachverständige sowie interessierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Familienrichter, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte. Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch dient dazu Hintergründe, Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells zu beleuchten und der Frage nachzugehen, welche Bedingungen dazu beitragen, dass die Umsetzung des Wechselmodells für alle Beteiligten gut gelingen kann.
Wir freuen uns auf eine anregende Fachtagung, die das Wechselmodell aus unterschiedlichen Perspektiven, wie der Familiengerichtsbarkeit, der Forschung, der Psychologie und Pädagogik einer aktuellen Betrachtung unterzieht.
07.02.2019
10:00 Uhr bis 10:00 Uhr
10:00 - 17:00 Uhr
Saalbau Gutleut (Raum Westhafen) Rottweiler Straße 32 60327 Frankfurt
Anmeldung und Rückfragen: Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Hessen Mathias Rittgen Frankfurter Straße 8 · 65189 Wiesbaden T: 0611 53 16 8-0 F: 0611 53 16 8-29 veranstaltung@ptk-hessen.de online-Anmeldung: http://www.ptk-veranstaltung.de/
Kostenfrei
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