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Erziehungspartnerschaft auch nach einer Trennung leben



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Ein zeitgemäßes Familienrecht sollte die Aufgaben und Pflichten in Familie und Beruf auf beide Eltern gleichwertig verteilen. Das Bündnis doppelresidenz.org steht für Erziehungspartnerschaft – von Anfang an und im Lebensverlauf – also auch bei Trennung der Eltern als Paar.

Berlin, 11.02.2019

Welcher Wunsch eint Trennungs-Kinder? Keinen Elternteil zu verlieren. Ein über 100 Jahre altes Familienrecht steht meist entgegen, wenn Eltern sich nicht einigen können. Nun gibt es Bestrebungen, das Familienrecht zu reformieren. Das Bündnis doppelresidenz.org, setzt sich für eine Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe ein. Sie fordern ein familienrechtliches Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell).

„Wir wollen wo immer möglich Kindern beide Eltern im Lebensalltag erhalten und keinen Elternteil als alleinerziehend zurücklassen“ erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin von doppelresidenz.org und ergänzt, dass das Ziel sein sollte, die Aufgaben auf beide Eltern gleichwertig zu verteilen . Häufig wird übersehen, dass beide Eltern die Pflicht haben, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern und so fordert Spachtholz: „Den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern – das gilt für den Anfang und für den gesamten Lebensverlauf – also auch für Trennung der Eltern als Paar!“

„Das geltende Familienrecht teilt getrennte Eltern noch in „einer betreut, einer zahlt“. Unser Ziel ist eine echte gemeinsame Verantwortung in allen Bereichen. ergänzt Markus Witt, ebenfalls Sprecher von doppelresidenz.org.

Die Debatte um ein zeitgemäßes Familienrecht wird dabei häufig sehr ideologisch und emotional geführt. Häufig wird mit der Angst argumentiert, dass alle getrennten Eltern ein Wechselmodell leben müssten, auch wenn sie dies nicht wollten. Gefordert hat dies niemand, auch ein Leitbild wird nie für alle Familien zutreffen können, aber Orientierung kann es geben.

Eine andere Behauptung ist, dass die Kinder unter den vielen Wechseln leiden würden. Kinder wechseln aber in JEDEM Betreuungsmodell, im „Wechselmodell“ meist sogar weniger als im klassischen Alleinerziehenden-Residenzmodell.

Nahezu völlig ausgeblendet wird in der Diskussion der internationale Forschungsstand, obwohl hier über teilweise nationale Vollerhebungen wie in Schweden oder mit mehreren 10.000 Teilnehmer*innen geforscht wird. Selbst Konsenserklärungen von über 100 Wissenschaftler*innen weltweit gibt es bereits und durchgehend zeigt sich, dass es Kindern in der Regel in der Doppelresidenz bessergeht als im Alleinerziehenden-Residenzmodell. Dass es von dieser Regel auch Ausnahmen gibt, bestreitet auch das Bündnis doppelresidenz.org nicht. In Deutschland hofft man nun auf eine Studie mit gerade einmal 1.200 Teilnehmer*innen.

„Uns geht es darum, die gemeinsame Elternschaft zum Ausgangspunkt für Betreuungsregelungen zu machen“ erläutert Spachtholz und Witt ergänzt: „Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass damit erhebliches Konfliktpotential aus der Elternbeziehung genommen werden kann und Streitvermeidung ist aktiver Kinderschutz“. Die beiden Sprecher*innen sind sich darin einig, dass ein grundlegender Wandel im Familienrecht hin zu tatsächlich gelebter, gemeinsamer Elternschaft, dringend erforderlich ist, um einen wichtigen Beitrag leisten zu können, um auch Themen wir Alters- oder Kinderarmut in den Griff zu bekommen.

Am 13.02.2019 wird es zu dem Thema eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geben. Das Bündnis doppelresidenz.org hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet und außerdem eine Bundestags-Petition für ein zeitgemäßes Familienrecht auf den Weg gebracht, dem sich innerhalb kurzer Zeit bereits über 15.000 Mitzeichner (gut 13.000 per Unterschrift, rund 2.000 Online-Mitzeichner*innen) angeschlossen haben).

 

Ergänzende Links:

·         Link zum e-Petitionsportal des Deutschen Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_22/Petition_89358.nc.html

·         Petitionsseite des Bündnisses doppelresidenz.org: https://www.doppelresidenz.org/page/news/petition.php

·         Gemeinsame Erklärung: Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht – wir fordern ein gesetzliches Leitbild der Doppelresidenz https://www.doppelresidenz.org/page/news/gemeinsame-erklaerung-leitbild-doppelresidenz.php

·         Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates 2079vom 02. Oktober 2015 – Equality and shared parental responsibility – the role of fathers http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=22220&lang=en

 

Weitere Informationen:

doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Portal und Aktionsbündnis, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel der Projektgruppe ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.

Neben dem Portal doppelresidenz.org, das umfangreiche Informationen zur gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklung zur Doppelresidenz bereit stellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen der Doppelresidenz zu informieren. Eine Übersicht über die aktuellen Partner erhalten Sie auf www.doppelresidenz.org/Partner

Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwenden wir den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt es besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern „Zuhause“ und keine Besucher sind. Zum anderen finden in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt als im häufig gelebten Residenzmodell. Der Begriff Wechselmodell ist daher aus unser Sicht missverständlich.

Kontakt:

presse@doppelresidenz.org


Zuletzt geändert am 07.08.2024 um 18:18

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