Grundsatzfrage

Welche Voraussetzungen müssen für die Doppelresidenz gegeben sein?

 

Wie gut oder schlecht die Eltern kommunizieren und kooperieren, können sie selbst beeinflussen.
Je besser es ihnen gelingt, desto besser ist es für ihreKinder.
Dies gilt allerdings für jedes Betreuungsarrangement, nicht nur für die Doppelresidenz. 

 

Voraussetzungen

  
  

 

Voraussetzungen für die Doppelresidenz sind eine grundsätzliche Erziehungseignung und liebevolle Hinwendung beider Eltern zu ihrem Kind. Dazu kommt in der Regel die räumliche Nähe beider elterlicher Haushalte, damit die Kinder von beiden Elternhäusern aus ihr soziales Umfeld (Kita, Schule, Freunde etc.) erreichen können. Die Eltern müssen natürlich auch dazu bereit sein, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.

 

Wünschenswert

 

 

Wünschenswert ist, dass sich die Eltern im Interesse ihrer Kinder konstruktiv austauschen und verständigen können. Gibt es bei der Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern Probleme, können entlastende Maßnahmen ergriffen werden, die oftmals unter dem Begriff „parallele Elternschaft“ genannt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Übergaben ohne persönliche Begegnung der Eltern über Kita oder Schule, Austausch per E-Mail oder SMS und das Führen eines Umgangsbuches. Selbst mit wenig Kommunikation kann eine Doppelresidenz gut funktionieren. Wie gut oder schlecht die Eltern kommunizieren und kooperieren, können sie selbst beeinflussen, gegebenenfalls mit professioneller Hilfe. Je besser es ihnen gelingt, desto besser ist es für ihre Kinder.

Dies gilt allerdings für jedes Betreuungsarrangement, nicht nur für die Doppelresidenz. Mehr dazu unter - Praxistipp: Anforderung an die Kommunikation und Kooperation

 

Die Grenzen

 

 

Die Grenzen jedes Betreuungsmodells liegen in den Betreuungsmöglichkeiten der Eltern. In Fällen nachgewiesener Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, Gewalt oder sexuellen Missbrauch bedarf es der besonderen Aufmerksamkeit der beteiligten Fachkräfte, damit einerseits ein wirkungsvoller Schutz der Kinder gewährleistet ist und andererseits um leider häufig zu beobachtenden Falschbeschuldigungen entgegen zu treten. Dies gilt aber für alle Betreuungsmodelle, nicht nur für die Doppelresidenz. 

 
 

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