Wissenschaft und Forschung

Entwicklung der wissenschaftlichen Debatte

 
 

Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wird umfangreich zu Fragen rund um die Doppelresidenz geforscht. Nachfolgend einige der wegweisendsten Veröffentlichungen. Weitere Studien und Forschungsberichte finden Sie auch in unserem Medienspiegel 

Prof. Wassilos E. Fthenakis

 

 

Mitte der 1970er Jahre rückten die kindlichen Bedürfnisse verstärkt ins Licht der wissenschaftlichen Forschung. Der Münchener Kinderpsychologe Prof. Wassilos E. Fthenakis sprach sogar von einer „Renaissance der Kinderforschung“. Galt bis dahin die Bindung der Kinder an die Mutter als unumstößliches Dogma, so titelte der Spiegel 1980 „Abschied vom Mythos der Mutterbindung“ und machte erstmals im deutschsprachigen Raum internationale Forschungsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Diese beschäftigten sich nicht nur mit der Bindung zwischen Mutter und Kind, sondern auch mit der Rolle der Väter. „Die Rolle des Vaters neu bestimmen“  war der Titel eines Interviews mit Fthenakis.

Fazit: Erstmals wurden umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse präsentiert, die belegten, dass Väter für die gesunde Entwicklung von Kindern ebenso wichtig sind wie Mütter.

 

PhD Robert Bausermann

 

 

Es folgten zahlreiche weitere Studien, vorwiegend aus den USA und Kanada, da dort entsprechende Forschungsmittel zur Verfügung standen. 2002 veröffentlichte Robert Bausermann eine umfangreiche Meta-Analyse von 33 wissenschaftlichen Studien. Ein zentrales Ergebnis war, dass Kinder mit intensivem Vaterkontakt weniger Verhaltensauffälligkeiten und weniger emotionale Störungen zeigten. Zudem zeigten sie bessere Schulleistungen als Kinder mit wenig Vaterkontakt.

Zwei weitere Erkenntnisse der Bausermann-Studie sind besonders bemerkenswert:
1. Die Zufriedenheit der Mütter war bei einer umfangreichen Mitbetreuung durch die Väter höher als beim Residenzmodell.
2. Bei mittlerer Besuchsfrequenz, was dem veralteten deutschen Residenzmodell mit Wochenendkontakt entspricht, war das Konfliktniveau im Vergleich mit allen anderen Betreuungsmodellen am höchsten.

Fazit: Somit lagen also erstmals umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse dahingehend vor, dass das in Deutschland als Regelfall geltende Residenzmodell eine Kinder und Eltern eher belastende Betreuungsform ist.

 

PhD Thoroddur Bjarnason und Arsaell M. Arnarsson

 

 

2011 veröffentlichten die isländischen Forscher Thoroddur Bjarnason und Arsaell M. Arnarsson eine länderübergreifende Studie von rund 200.000 Kindern aus 36 westlichen Ländern, welche die Frage nach der Kommunikation der Kinder mit den Eltern beleuchtete. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Kinder in der Doppelresidenz weniger Konflikte mit ihren Eltern hatten als im Residenzmodell.

Fazit: Bemerkenswert war, dass auch die Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern in der Doppelresidenz erheblich geringer waren als im Residenzmodell.

 

PhD Malin Bergström

 

 

Das schwedische Forscherteam um Malin Bergström stellte 2012 basierend auf einer Befragung von über 167.000 Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 – 15 Jahren fest, dass Kinder, welche in der Doppelresidenz leben, ein deutlich geringeres Risiko haben, psychosomatische Störungen zu entwickeln, weniger psychiatrische Probleme aufweisen, weniger zu depressiven Störungen neigen und eine höhere Lebensqualität haben als Kinder, welche im Residenzmodell aufwachsen. Diese Ergebnisse bestätigten sich in den weiteren 2014 und 2015 vorgestellten Veröffentlichungen von Bergström.

Fazit: Von allen Nachtrennungs-Betreuungsformen bietet die Doppelresidenz den Kindern die besten Entwicklungschancen.

 

Sondre Aasen Nilsen

 

 
Das norwegische Forscherteam um Nilsen wertete die Befragungen von 7.707 Jugendlichen der Jahrgänge 1993 – 1995 aus dem Jahr 2012 nach verschiedenen Faktoren aus[i]. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass sich die Jugendlichen, welche in der Doppelresidenz aufgewachsen sind, nahezu gleich entwickelt haben wie Jugendliche, deren Eltern noch zusammenlebten. In einigen Bereichen entwickelten sich die Jugendlichen in der Doppelresidenz sogar besser als ihre Altersgenossen in zusammenlebenden Familien. Die Ergebnisse waren unabhängig vom Geschlecht und der Einkommenssituation feststellbar. Im Gegensatz dazu wiesen Jugendliche, die mit nur einem Elternteil oder in Stieffamilien aufwuchsen deutlich höhere Belastungs- und Stressindikatoren auf.

Fazit: Auch nach längerer Zeit ließen sich noch deutlich positive Entwicklungen der in Doppelresidenz lebenden Jugendlichen nachweisen, die Jugendlichen in zusammenlebenden Familien in nichts nachstanden.

 

Schon diese kleine Auswahl zeigt, dass die internationalen Studien, unabhängig vom jeweiligen Land und den nationalen Faktoren, immer wieder zu denselben Ergebnissen kommen: Den Kindern und auch ihren Eltern geht es in der Doppelresidenz regelmäßig signifikant besser als im noch immer in Deutschland üblichen Residenzmodell.

Beratung

 

Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf

 

 

In Deutschland erhielt die Diskussion um die Doppelresidenz 2013 durch die Veröffentlichung des Fachbuches „Wechselmodel: Psychologie – Recht – Praxis“ von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf neuen Schwung. Sie stellte die Ergebnisse von 45 internationalen Studien rund um die Doppelresidenz vor, beleuchtete die rechtliche Einordnung der Doppelresidenz in Deutschland und anderen Staaten und gab praktische Anregungen, wie die Doppelresidenz von Eltern umgesetzt und an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden kann. Das 900-seitige Kompendium stellt die umfangreichste Sammlung von Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen rund um die Doppelresidenz im deutschsprachigen Raum dar. Hier wurde auch mit den häufigsten im deutschen Familienrecht und der öffentlichen Diskussion verbreiteten Vorurteilen gegen die Doppelresidenz aufgeräumt.

In kompakter Form hat Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf zum Thema „Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht?“ einen frei beziehbaren Aufsatz veröffentlicht.

Fazit: Funktionierende Doppelresidenz und Kindeswohl setzen nicht zwingend eine „gute“ oder umfangreiche Kommunikation der Eltern voraus, sondern können auch im Sinne einer parallelen Elternschaft gelingen, solange nicht ein Elternteil aktiv gegen den anderen agiert.

Die Doppelresidenz kann zu einer Deeskalation des Elternkonfliktes beitragen.Der internationale Forschungsstand attestiert der Doppelresidenz deutliche Vorteile gegenüber dem Residenzmodell. Die Doppelresidenz ist in keinem Punkt schlechter als das Residenzmodell, diesem aber in sehr vielen Punkten, vor allem in Bezug auf die Gesundheit und Entwicklung der Kinder, deutlich überlegen.

Die Doppelresidenz ist im deutschen Rechtssystem bisher nicht eindeutig festgelegt, daher braucht es zur Schaffung der Rechtssicherheit entsprechender Regelungen des Gesetzgebers, um eine paritätische Elternschaft leben zu können.

 

Prof. Linda Nielsen

 

 

2013 veröffentlichte Linda Nielsen, Professorin für Jugend- und Erziehungspsychologie aus den USA eine zusammenfassende Auswertung von 40 internationalen Studien. Hier und in ihren nachfolgenden Forschungsarbeiten wurde ein besonderes Augenmerk auf das Konfliktniveau der Eltern gelegt, welche die Doppelresidenz lebten, und der Frage nachgegangen, ob sie sich im Vorfeld einig über die Betreuung der Kinder in der Doppelresidenz waren.

Fazit: Das Ergebnis war eindeutig: Auch bei einem hohen Konfliktniveau und auch wenn ein Elternteil die Doppelresidenz anfangs ablehnte, ging es den Kindern und ihren Eltern in der Doppelresidenz besser als im Residenzmodell. Die Konflikte reduzierten sich im Laufe der Zeit nachhaltig.

2017 beschäftigte sich Nielsen dann mit der Frage, wie sich elterlicher Konflikt, Co-Parenting und Betreuungsregelungen auswirken und untersuchte hierzu die bereits vorliegenden 54 Studien aus rund 30 Jahren Forschung. Hieraus leitete sie „Zehn erstaunliche Erkenntnisse über gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung“[i] ab:

 

  1. In allen 54 Studien –Situationen, in denen Kinder vor Vernachlässigung oder Gewalt bereits vor der Trennung geschützt werden mussten außen vor –zeigten Kinder in Nachtrennungsarrangements gemeinsamer Elternschaft bessere Untersuchungsergebnisse als Kinder im Residenzmodell.
  2. Kleinkinder und Babys zeigen in Betreuungsarrangements gemeinsamer Elternschaft keine schlechteren Anpassungsleistungen als im Residenzmodell.
  3. Auch unter Berücksichtigung des Elternkonflikts erging es Kindern in Betreuungsarrangements gemeinsamer Elternschaft grundsätzlich und nach vielen Maßstäben des Kindeswohls besser als im Residenzmodell.
  4. Auch unter Berücksichtigung des Familieneinkommens sind die Ergebnisse zugunsten gemeinsamer Elternschaft eindeutig.
  5. Eltern, die ein Betreuungsarrangement gemeinsamer Elternschaft gewählt haben, zeichnen sich nicht durch weniger Elternkonflikte oder eine bessere Elternbeziehung aus als Eltern im Residenzmodell.
  6. Viele der Eltern, die eine gemeinsame Elternschaft leben, haben sich ursprünglich nicht freiwillig dafür entschieden.
  7. Kindern, die anhaltenden, intensiven Elternkonflikten, auch physischen Konflikten, ausgesetzt sind, geht es mit gemeinsamer Elternschaft nicht schlechter als im Residenzmodell.
  8. Der Erhalt von starken, tragfähigen Bindungen zu beiden Eltern in Arrangements gemeinsamer Elternschaft scheint den Schaden durch eine hohe Konfliktbelastung und schlechte Elternbeziehungen zu kompensieren.
  9. In Arrangements gemeinsamer Elternschaft behelfen sich Eltern viel häufiger mit einer sogenannten entkoppelten, distanzierten oder sogenannten parallelen Erziehung ihrer Kinder als sie tatsächlich gemeinsam (co-parenting), in enger Zusammenarbeit, erziehen.
  10. Keine wissenschaftliche Studie wartete mit Ergebnissen auf, die die Vermutung nahelegen, dass es Kindern, deren Eltern in bedeutende juristische Auseinandersetzungen verstrickt sind bzw. sich gerichtlich auseinandersetzen, schlechter geht als denjenigen, deren Eltern keine oder weniger gerichtlichen Sorge- oder Umgangsrechtsstreitigkeiten haben.

Der Artikel ist im Volltext als deutsche Übersetzung auf unser Homepage nachzulesen[ii].

2018 widmete Nielsen die Aufmerksamkeit in ihrem neuesten Aufsatz[iii] (Teilübersetzung auf unserer Homepage[iv]) der Frage, wie sich das Familieneinkommen oder der elterliche Konflikt auf die Kinder auswirkt. Insgesamt 60 Studien, die größte bisher bekannte Anzahl an berücksichtigten Studien, wertete sie zu diesem Zweck aus. In Einzelresidenz ließen sich durchgehend schlechtere Ergebnisse feststellen. Die Doppelresidenz war in allen Studien teils deutlich überlegen. Bemerkenswert war auch: Das Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern und Verwandten war in der Doppelresidenz durchgehend besser als in der Einzelresidenz.

Fazit: Es ist umfangreich nachgewiesen worden, dass die besseren Ergebnisse der Doppelresidenz auch unabhängig vom Faktor Streit oder Familieneinkommen bestätigt werden konnten. Damit ist auch die These widerlegt, dass der Streit Kinder in der Doppelresidenz stärker belasten würde. Das Gegenteil ist der Fall.


[i] Linda Nielsen, 10 surprising findings on shared parenting after divorce an separation, https://ifstudies.org/blog/10-surprising-findings-on-shared-parenting-after-divorce-or-separation
[ii] https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/zehn-erstaunliche-erkenntnisse-ueber-gemeinsame-elternschaft-nach-trennung-und-scheidung-13.php
[iii] Linda Nielsen (2018), Joint versus sole custody: Outcomes for children independent of family income or parental conflict, Journal of child custody, http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/15379418.2017.1422414
[iv] https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/60-studien-doppelresidenz-vs.-residenzmodell-ergebnisse-sprechen-unabhaengig-vom-familieneinkommen-oder-elterlichen-konflikt-fuer-die-doppelresidenz-25.php


Familie draußen

 

Prof. William Fabricius

 

 

Bereits 2007 veröffentlichte Fabricius eine psychologische Langzeitstudie zur psychischen Gesundheit von Kindern nach einer Trennung [i]. Untersucht wurde, wie sich die gemeinsame Zeit mit dem Vater auswirkt und wie sich im Verhältnis dazu Konflikte zwischen den Eltern entwickeln.

Im Ergebnis stellte sich heraus: Je mehr Zeit die Kinder mit beiden Eltern verbrachten, desto besser entwickelte sich, unabhängig vom Konfliktniveau, die Beziehung zum Vater. Dieses Ergebnis ließ sich auch 5 Jahre nach der Trennung der Eltern noch nachweisen. Ebenso konnte festgestellt werden, dass die Konflikte der Eltern abnahmen, je mehr Zeit die Kinder mit den Vätern verbrachten.

2016 veröffentlichte Fabricius eine Studie [ii], die sich mit der noch häufig als schwierig angesehenen Frage befasste, ob auch Kleinkinder und Säuglinge bei ihren getrennten Vätern übernachten sollen und wie sich solche Übernachtungen auf die noch sehr jungen Kinder auswirken. Es zeigte sich deutlich, dass mehr Zeit mit dem Vater die Beziehung der Kinder zu beiden Eltern verbesserte und dies unabhängig davon, ob die Vereinbarung freiwillig oder gerichtlich erfolgte. Die gleichen Effekte ließen sich auch nach 5 Jahren noch nachweisen.

Fazit: Unabhängig vom Alter und Konfliktniveau profitieren Kinder, auch Kleinkinder und Säuglinge, von einer gleichmäßigen Betreuungsverteilung zwischen den Eltern. Dieser Effekt ließ sich auch nach mehreren Jahren unverändert nachweisen. Die Ergebnisse führten auch bei anderen Wissenschaftlern zu einer grundlegenden Neubewertung bisheriger Einschätzungen zum Thema Übernachtungen von Kleinkindern und Säuglingen.

[i] William Fabricius, Linda Luecken (2007), Postdivorce living arrangements, parent conflict, and long-term physical health correlates for children of divorce. 2007

[ii] William Fabricius, Goo Woon Suh (2016), Should Infants and Toddlers Have Frequent Overnight Parenting Time With Fathers? The Policy Debate and New Data, Psychology, Public Policy, and Law © 2016 American Psychological Association 2017, Vol. 23, No. 1, 68–84, http://psycnet.apa.org/buy/2016-56883-001

 

Dr. Richard Warshak

 

 

Aufgrund der mittlerweile deutlich über 50 internationalen Studien, welche im Wesentlichen immer wieder zu sehr ähnlichen Ergebnissen führten, erstellte 2014 der renommierte Kinderpsychologe Richard Warshak, University of Texas, USA, in Zusammenarbeit mit 110 anerkannten WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen aus der ganzen Welt einen Konsensbericht zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Debatte in Bezug auf die Kinderbetreuung in Nachtrennungsfamilien unter Berücksichtigung verschiedener Altersstufen.

Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt (Übersetzung ins Deutsche durch die Autoren):

  1. Kinder aller Altersstufen, auch Kleinkinder, sollten in Nachtrennungsfamilien von beiden Eltern gemeinsam betreut werden.

  2. Es ist im Interesse von Kleinkindern, dass sich beide erziehungsgeeigneten Eltern die Erziehung in einer Weise teilen, die dem Kleinkind einen ausgewogenen und fühlbaren Kontakt zu beiden Eltern ermöglicht.

  3. Grundsätzlich befürworten die von den beteiligten Wissenschaftlern ausgewerteten Studien eine möglichst ausgeglichene Zeitverteilung zwischen beiden Elternhäusern. Auf der Basis entwicklungstheoretischer und empirischer Erkenntnisse darf es als gesichert angesehen werden, dass Säuglinge normalerweise eine Bindung zu beiden Eltern aufbauen und dass die längere Abwesenheit eines Elternteils die entsprechende Bindungssicherheit gefährdet. … Um Kindern in Nachtrennungsfamilien die Möglichkeit einer guten und tragfähigen Bindung zu beiden Eltern zu erhalten, ermutigen die Verfasser beide Eltern, so viel Zeit wie möglich mit ihren Kindern zu verbringen. Eltern sollten keine Vorbehalte gegen eine paritätische (hälftige) Aufteilung der Betreuungszeit hegen, solange sich diese Aufteilung für beide Eltern praktisch einrichten lässt.

  4. Die aktuelle Forschung zu Übernachtungen von Kindern bei ihren Vätern kommt zu dem Schluss, dass es für Kleinkinder (jünger als vier Jahre) von Vorteil ist, dass sie bei beiden Eltern übernachten, anstatt stets nur in einem Zuhause die Nacht zu verbringen. Die Verfasser sind der Auffassung, dass die theoretischen und praktischen Erwägungen, die die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit von Übernachtungen für die meisten Kleinkinder stützen, überzeugender sind als die Befürchtungen, dass Übernachtungen die Entwicklung der Kinder gefährden könnten. Praktische Erwägungen basierend auf der Lebenswirklichkeit der Eltern sollten bei der Ausgestaltung einer konkreten Betreuungsregelung Berücksichtigung finden.

  5. Betreuungsregelungen, die den Kontakt mit einem Elternteil an lediglich bis zu sechs Tagen im Monat vorsehen und den Kindern abverlangen, mehr als eine Woche auf den Kontakt mit diesem Elternteil zu warten, belasten die Eltern-Kind Beziehung. Der beschriebene Modus des eingeschränkten Umgangs schwächt die Grundlagen der Eltern-Kind-Beziehung. Er verwehrt Kindern die Art Beziehung und Umgang, die die meisten von ihnen mit beiden Eltern leben möchten. Der Stand der wissenschaftlichen Forschung stützt die sich abzeichnende Entwicklung in kodifiziertem wie gesprochenem Recht, Kindern ein Maximum an Zeit mit beiden Eltern zu ermöglichen. Dies mag insbesondere für Kleinkinder entscheidend sein, für die es darauf ankommt, eine solide Vater-Kind-Beziehung und in dieser Beziehung Bindungssicherheit zu schaffen. Anstatt das Engagement von Vätern für ihre Kinder mit hohen Hürden zu erschweren, sollte die Gesellschaft diese dazu ermutigen, eine engagierte und direkte Rolle im Leben ihrer Kinder einzunehmen.

  6. Keine der vorliegenden Studien stützt das Vorgehen, den Beginn regelmäßigen und häufigen Umgangs von Babys und Kleinkindern mit beiden Eltern zeitlich zu verschieben. Der Erhalt der Bindungen der Kinder zu beiden Eltern ist ein wichtiges Kriterium bei der Ausarbeitung von Betreuungsregelungen. Die Wahrscheinlichkeit, diese Bindungen zu erhalten ist am höchsten, wenn die Zeitdauer der Trennung zwischen jedem Elternteil und den Kindern reduziert wird und eine angemessene Betreuungszeit für beide Eltern vorgesehen wird.

  7.  Die Empfehlungen der Verfasser eignen sich in der Regel für die meisten Kinder und die meisten Eltern. Dass es daneben Eltern mit starken Erziehungsdefiziten gibt, die Kinder vernachlässigen oder misshandeln, vor denen Kinder selbst in intakten Familien geschützt und getrennt werden müssen, sollte nicht dazu führen, dass Regelungen für die Mehrheit der Kinder mit getrenntlebenden Eltern an diesen (solchermaßen ungeeigneten Eltern, Anm. der Übersetzer) ausgerichtet werden.

Fazit: Man muss aufgrund der von Wissenschaftlern immer wieder festgestellten positiven Auswirkungen der Doppelresidenz für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, welche in dem Konsensreport der globalen Wissenschaftsgemeinde mündeten, von einer überwiegenden Kindeswohldienlichkeit der Doppelresidenz ausgehen.

 

Der International Council on Shared Parenting (ICSP)

 

 

2013 gründete eine Gruppe internationaler und interdisziplinärer Doppelresidenz-Experten eine „Internationale Plattform zur Paritätischen Doppelresidenz (twohomes.org)“, aus welcher 2014 der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (ICSP) wurde. In diesem Fachverband finden sich Einzelpersonen aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft zusammen, um die weltweit dynamisch anwachsenden Informationen rund um die Doppelresidenz zu diskutieren und hieraus auch Empfehlungen ableiten zu können.

Im ICSP sind Wissenschaftler und Professionen aus aktuell 19 Ländern aus 3 Kontinenten versammelt. Der fachliche Austausch findet u.a. im Rahmen internationaler Fachkonferenzen (2014 und 2015 in Bonn, 2017 in Boston, MA/USA und – in Vorbereitung – am 22./23. November 2018 in Straßburg, Frankreich) statt (conference.twohomes.org).

Die Ergebnisse der 2017er-Konferenz wurden unter dem Titel „Die kindlichen Bedürfnisse im Zusammenhang mit einer Trennung der Eltern verstehen“ zusammengefasst und stehen auf unserer Homepage auch als deutsche Übersetzung zur Verfügung.

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