Seit der Trennung 2009 betreue ich unserer beiden Kinder Dienstag nach der Schule und Donnerstag nach Schule bis Freitagmorgen. In der nächsten Woche Dienstag nach der Schule und Donnerstag bis Sonntagabend. Die Mutter konnte aufgrund ihrer Berufstätigkeit eine umfangreiche Betreuung nicht alleine
stemmen und war dankbar für meine Unterstützung.
Sie bekam das gesamte Kindergeld, ich zahlte die fixen Kosten wie Hort, Essengeld, Vereine usw. Alle weiteren Kosten wurden dort beglichen, wo sich die Kids
aufhielten. Darauf hatten wir uns geeinigt, es lief 3 Jahre gut, alle waren zufrieden.
Angeheizt durch den Anwalt der Mutter kam es 2012 zur gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Scheidung. Sie verklagte mich, trotz meiner geleisteten
Zahlungen, auf Kindesunterhalt. Mehrere Gerichtsprozesse, auch um die Kinder, folgten. Meine jahrelange Betreuung und finanzielle Versorgung der Kinder spielten
vor Gericht keine Rolle. Ausschlaggebend für das Gericht war der Hauptwohnsitz. Da meine Kinder Dienstagabend ca. 18:30 Uhr zu ihrer Mutter sollen und ich sie
sonntags ca. 16:30 Uhr zu ihr bringen soll, liegt im Unterhaltsrecht kein Wechselmodell vor. Die Berechnung erfolgte allein auf die Übernachtungen, nicht auf die
Betreuungstage.
Somit leiste ich im Unterhaltsrecht nur an 3 Tagen Betreuung, auch wenn meine Kinder an 7 von 14 Tagen bei mir sind. Dass ich zugunsten der Mutter meine selbständige Berufstätigkeit einschränken muss, findet keine Berücksichtigung. Aussage der Richterin: so wie sie das mit ihren Kindern geregelt haben ist das nicht üblich, das geht so nicht. Eine 50/50-Regelung sei nicht möglich, die Mutter wünsche dies nicht. Ich musste mich rechtfertigen, dass ich mich als Vater um meine beiden Kinder kümmere.
Wie ich die Kinderbetreuung finanziell stemmen soll, wenn ich die Kosten der Kinder in beiden Haushalten alleine zahlen soll? Antwort der Richterin: „Manchmal
ist es ungerecht, mal sehen wie lange sie sich das leisten können. Wenn es nicht mehr geht, verzichten sie eben auf den Umgang mit den Kindern“. Diese
Aussage, war wie ein Schlag ins Gesicht.
Reduziert zu werden auf einem Zahlvater, der seine Pflichten gegenüber seinen Kindern nur mit Geldwerten zu erfüllen braucht, verschlug mir die Sprache. Aber
genau da liegt das Problem in Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen keine gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung vor. Die Bedürfnisse
der Kinder interessieren nicht, nur, dass gezahlt wird, notfalls per Pfändung bis zur Armutsgrenze. Sind solche Regelungen „Kindeswohl“?
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