Praxisbeispiel

Thomas, 39 Jahre

 
 

Seit unserer Trennung, unsere Tochter Judith war ein Jahr alt, haben wir die Doppelresidenz mit gleichen Zeitanteilen praktiziert. Den Rhythmus haben wir dabei
dem Alter unserer Tochter angepasst. Wir Eltern leben nahe beieinander, Judith ging es gut und sie genoss den Kontakt mit beiden Eltern.

Nach 4 Jahren, Judith war mittlerweile 5 Jahre alt, wollte die Mutter dann, dass unsere Tochter überwiegend bei ihr lebt. Es würde ihr nicht gut gehen mit der Doppelresidenz, das wäre zu belastend für sie und außerdem wisse sie, dass die Doppelresidenz nicht fortgeführt werden könne, wenn sich die Eltern streiten würden.

So wurden die Schriftsätze der Anwältin der Mutter auch immer strittiger und umfangreicher – es war demütigend und unser Verhältnis als Eltern hat darunter massiv gelitten.

Unsere Tochter Judith hat immer wieder gegenüber dem Gericht erklärt, dass sie die Doppelresidenz fortsetzen möchte. Es half alles nichts. Da wir uns als Eltern
nicht einig waren, war das Gericht der Meinung, die Doppelresidenz müsse aufgelöst werden.

Nun sehe ich meine Tochter an 5 von 14 Tagen – genau so wenige Wechsel wie bisher, nur weniger Zeit mit meinem Schatz. Der Streit ist hier nur entstanden, da die Mutter mit dem Streit ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse unserer Tochter die Doppelresidenz auflösen wollte. Das hat sie von Anfang an immer wieder schriftlich betont. Dies ist ihr auch gelungen und in der Folge kamen dann auch unmittelbar die Unterhaltsforderungen, die wir bis dahin einvernehmlich geklärt hatten.

Streit schadet den Kindern, wird immer gesagt. Gesetze sollen dem „Kindeswohl“ dienen, heißt es. Warum haben wir dann noch immer Gesetze, die Kindern schaden und den Streit zwischen Eltern provozieren? Bei einer besseren Rechtslage hätten wir unserer Tochter den jahrelangen Streit ersparen können.

 

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