BVerfG: Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichen Briefkontakt begrenzt werden.





Persönlicher Umgang wegen Kindes­wohl­gefährdung ausgeschlossen
Die Begrenzung des Umgangsrechts des Vaters bezüglich seines Sohnes auf einem monatlichen Briefkontakt ist verfassungs­rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Sohn nachhaltig einen persönlichen Umgang mit dem Vater ablehnt und daher eine Kindes­wohl­gefährdung zu befürchten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.


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Zuletzt geändert am 01.06.2015 um 07:42

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