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Doppelresidenz als Leitbild, gleiche Rechte für Väter und Deeskalation von familiengerichtlichen Verfahren waren am 2. Oktober 2015 die Hauptforderungen der einstimmig angenommenen Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die 47 Mitgliedsstaaten. Während andere europäische Länder die Forderungen längst umsetzten, blieb die deutsche Regierung tatenlos.
Bei getrennten Eltern kommt es häufig zum Streit um den Unterhalt. Auf der einen Seite ist es zu viel, auf der anderen Seite zu wenig – je nach Betrachtungsweise. Nun gibt es erstmals in Deutschland gemeinsame, revolutionäre Vorschläge von Müttern und Vätern zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts. Der Unterhaltsvorschuss könnte damit der Vergangenheit angehören.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Perspektivwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.
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