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Berlin, 07.02.2021
Manipuliert und verfälscht das Bundesfamilienministerium die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“? Aktuelle Berichte von Spiegel und FAZ sowie Aussagen von Beiratsmitgliedern, Politikern und Wissenschaftlern bekräftigen diese Annahme. Das Bündnis doppelresidenz.org veröffentlicht dazu die umfassendste Chronologie der Ereignisse.
Doppelresidenz als Leitbild, gleiche Rechte für Väter und Deeskalation von familiengerichtlichen Verfahren waren am 2. Oktober 2015 die Hauptforderungen der einstimmig angenommenen Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates an die 47 Mitgliedsstaaten. Während andere europäische Länder die Forderungen längst umsetzten, blieb die deutsche Regierung tatenlos.
In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte.
Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat, dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage, was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann, zu einer eindeutigen Aussage kommt: Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen. Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde mittlerweile durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.
Pressemitteilung von doppelresidenz.org:
Offener Brief an die Bundesfamilienministerin: Verbände fordern Neustart der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und neutrale Information über die Doppelresidenz
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