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In seiner Entscheidung XII ZB 601/15 stellte der Bundesgerichtshof ( BGH) heraus, dass das Wechselmodell (Doppelresidenz) bevorzugt anzuordnen ist, sofern sich kein deutlicher Vorteil für das Residenzmodell ergeben sollte.
Hierauf weist das Bündnis doppelresidenz.org hin, dessen Sprecher Markus Witt in einer ausführlichen rechtlichen und wissenschaftlichen Analyse herausgearbeitet hat, dass vor allem bei der häufig noch schwierigen Frage, was in Fällen von Streit gerichtlich angeordnet werden kann, zu einer eindeutigen Aussage kommt: Im Falle von Streit zwischen den Eltern ist der Doppelresidenz schon allein aus Gründen des Kindeswohles ein deutlicher Vorrang einzuräumen. Die bisherige gegenteilige, juristische, Meinung, wurde mittlerweile durch umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt.
Berlin, 25.02.2017
Bisher war rechtlich nicht geklärt, ob die Doppelresidenz gerichtlich angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof sorgte mit einem deutlichen Votum pro Doppelresidenz nun für Rechtssicherheit.
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