Das Schweizer Bundesgericht hat in einer Entscheidung deutlich herausgestellt, dass die Doppelresidenz (in der Schweiz: alternierende Obhut) nach sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen Kindern deutlich weniger in Loyalitätskonflite treibt und es keine Befunde gibt die nahelegen würden, das Kinder im Alleinerziehenden-Residenzmodell gesünder sein sollen. Hierüber berichtete unser Kooperationspartner VEV. (Originalbeitrag unter https://www.vev.ch/bundesgericht-staerkt-alternierende-obhut/)
Schweizer Bundesgericht, Aktenzeichen 5A_888/2016 vom 20. April 2018
“Vielmehr würden Kinder, die sich nicht zwischen Mutter und Vater entscheiden müssten, nach dem aktuellen Stand der sozialwissenschaftlichen Forschung weniger unter Loyalitätskonflikten, Verlustängsten sowie Gefühlen des Verlassenseins und der Zurückweisung leiden. Mehr gemeinsame Zeit mit beiden Eltern in der alternierenden Betreuung führe zu einer engeren
emotionalen Eltern-Kind-Beziehung und zu einer verbesserten Beziehung des Kindes zu beiden Eltern. Eine bessere bzw. engere Beziehung des Kindes zum Vater gehe jedenfalls nicht zulasten der Beziehung zur Mutter.”
oder
“Gegen die Betreuung der Grosseltern väterlicherseits während eines Tages unter der Woche sprächen keine Gründe”
oder
“Es gebe keine Befunde, dass Kinder im Residenzmodell gesünder sein sollen”
Weiter
“Auch das Alter des Kindes spreche nicht dagegen, zumal auch Kleinkinder in alternierender Obhut ohne Weiteres mit gleichen Betreuungsanteilen betreut werden könnten. Gerade bei Kleinkindern sei die Bedeutung des regelmässigen Kontakts zu beiden Eltern wichtig.”
Und nochmals:
“Da das Armutsrisiko Alleinerziehender besonders hoch sei, erwachse aus der alternierenden Obhut insgesamt ein wirtschaftlicher Vorteil für die Familie, aber auch für die Volkswirtschaft.
Eine Verbesserung der finanziellen Verhältnisse der Familie wirke sich nicht zuletzt auch zugunsten des Kindes aus.”
Und schlussendlich:
“Allein aus dem Umstand, dass ein Elternteil sich der alternierenden Obhut widersetzt, kann indessen nicht ohne Weiteres auf eine fehlende Kooperationsfähigkeit der Eltern geschlossen werden, die einer alternierenden Obhut im Wege steht”
Mit Sicherheit ja. Das Schweizer Bundesgericht hat sich hier nicht mit nationalen Rechtsfragen, sondern mit dem Wohlergehen der Kinder in verschiedenen Betreuungsmodellen auseinander gesetzt und einige Punkte einer logischen Prüfung unterzogen. Insofern sind die Erkenntnisse auch auf Deutschland übertragbar. Diese Entscheidung ist auch ein Beleg für die häufig beobachteten Entwicklungen rund um die Doppelresidenz, die auch in anderen Ländern beobachtet werden konnten. Wenn sich Gerichte nicht mehr primär an ihrer bisherigen Rechtsprechung, sondern an den Erkenntnissen zum Wohlergehen von Kindern orientieren, verändert dies die Rechtsprechung, aber auch die gesellschaftliche Wahrnehmung. Im Ergebnis zeigen sich bessere und nachhaltigere Lösungen für die beteiligten Kinder und deren Eltern.
Es liegt jetzt an den deutschen Gerichten den Blick nach vorn zu richten. Viel zu lange wurde an überholten Vorurteilen (nicht gegen den Willen eines Elternteils, rechtlich nicht möglich etc.) festgehalten. Das hier der Bundesgerichtshof für Klarstellung sorgen und damit weite Teile der Richterschaft vorführen musste, wäre vermeidbar gewesen. Es ist an der Zeit, den Blick nach vorn zu richten und die bereit jetzt bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um gute Lösungen für Eltern und Kinder auch im Gerichtssaal zu erwirken.Gute Beispiele sind hier beispielsweise das AG Calw und das OLG Stuttgart.
Wir danken unserem Kooperationspartner VEV für die Veröffentlichung dieses Beschlusses.
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