Was wir aus der Anhörung im Rechtsausschuss für Schlüsse ziehen können



 

Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.02.2019 hat die Diskussion um die Doppelresidenz ein erhebliches Stück vorangebracht. Dies ist wohl eine der wichtigsten Erkenntnisse, die man mit ein paar Tagen Abstand ziehen kann.

Schon im Vorfeld der Anhörung gab es reichlich Aufmerksamkeit. Unsere Petition ist innerhalb weniger Stunden zur meistgezeichneten aktuellen Petition geworden, der Spiegel erhob das Thema zur Titelstory und selbst Justizministerin Katarina Barley berichtete über ihre eigenen Erfahrungen mit dem Leben in der Doppelresidenz, worauf wir hier später noch einmal zurückkommen werden.

Die Familie, über die im Spiegel-Artikel berichtet wurde war dann auch ein gutes Beispiel, wie es gehen kann – mit Beratung, Unterstützung und auch der praktischen Erfahrung zeigte sich, dass es funktionieren kann, wenn sich die Eltern darauf einlassen. Für die Kinder ist es oftmals eine Bereicherung, selbst wenn das Leben in zwei Haushalten einige Herausforderungen mit sich bringt – wie im übrigen jede Trennung der Eltern und auch im Residenzmodell.

Aber zurück zur Anhörung. Bereits die Auswahl der Sachverständigen ließ erkennen, dass hier die politische Sicht der Parteien, die sich überwiegend gegen ein Leitbild der Doppelresidenz aussprechen, bestätigt werden sollte. So boten die Stellungnahmen der Sachverständigen überwiegend die bereits bekannten Positionen. Obwohl im Zusammenhang mit der Ablehnung der Doppelresidenz immer wieder mit dem „Kindeswohl“ argumentiert wurde, hatte bis auf Frau Prof- Sünderhauf erstaunlicher Weise niemand die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Grundrechte von Kindern definiert, bemüht.

Erstaunlich war dann aber, dass sich die mit der psychologischen Materie vertrauten Sachverständigen doch recht schnell darauf verständigen konnten, dass die vorliegenden Studien zur Doppelresidenz durchaus den Schluss zulassen, dass es Kindern in der Doppelresidenz in der Regel am besten geht – lediglich Ausnahmen bestätigen die Regel.

Das war dann ein anderer Punkt, der, auch in der Presse, kontrovers diskutiert wurde – was ist Regelfall oder Leitbild. Hier konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass einige der Anwesenden ganz bewusst versuchten, die Begriffe fehl zu interpretieren und als „Zwang und Vorschrift für alle“ zu interpretieren, was aber niemand, auch der Antrag der FDP, niemals so gefordert hat. Da es sich hier durchweg um gebildete und erfahrene Menschen handelte darf vermutet werden, dass man den Argumenten für ein Leitbild der Doppelresidenz keine Fakten mehr entgegenhalten konnte.

Einer geballten Sammlung von Vorurteilen sah sich im ZDF Morgenmagazin auch der FDP-Abgeordnete Daniel Föst konfrontiert, die er souverän konterte. Viele der angesprochenen Probleme resultierten gerade aus dem „System Alleinerziehend“ und ließen sich durch die Doppelresidenz verringern.

Ein Beispiel in genau der anderen Richtung gab es dann am selben Tag in den ARD Tagesthemen, als unsere Bundesjustizministern Katarina Barley interviewt wurde. Auch sie will keine „one-size-fits-it-all“-Lösung - die aber auch niemand gefordert hatte. Sie will, das Familien in ihrer Individualität betrachtet werden – der Einzelfall also, den niemand ausschließen wollte; der Individualität, der aber genau die heutige Orientierung am Residenzmodell entgegensteht, wie die Rechtsprechung tagtäglich beweist.

Und selbst der Hinweis auf die Gleichberechtigung, die in Ländern, in denen die Doppelresidenz als Leitbild bereits gelebt wird, reichte ihr als Argument nicht aus. In diesen Ländern seien ja die häuslichen Pflichten und die Berufstätigkeit viel gleichberechtigter aufgeteilt und auch die Kinderbetreuungsmöglichkeiten deutlich besser.

Wurde nicht den letzten Jahren die Kinderbetreuung in Deutschland massiv ausgebaut bis hin zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz? Hat sich seit der Einführung des Elterngeldes plus die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung nicht bereits erheblich gesteigert? Ist es nicht gerade auch das Ziel der SPD, Müttern eine bessere Vereinbarkeit zu ermöglichen – Stichwort Familienarbeitszeit?

Seit vielen Jahren beklagen Mütter und Väter, dass sie ihr Familienleben aufgrund der von der Politik bestimmten Rahmenbedingungen nicht so leben können, wie sie es sich wünschen würden. Den Müttern mehr Karriere und den Vätern mehr Familie ist ein häufig geäußerter Wunsch der Menschen, die schließlich auch Wähler sind. Und nun wird ein wichtiger Schritt hin zu genau der Verwirklichung dieser Ziele mit der Begründung verhindert, da die Politik die erforderlichen Rahmenbedingungen noch nicht geschaffen hat?

Neben der Frage, wann die Politik denn mal damit anfangen wolle Rahmenbedingungen zu schaffen, muss sich die Politik auch die Frage gefallen lassen, ob von den (zum Teil ja bereits geschaffenen) Rahmenbedingungen denn das Wohlergehen von Kindern abhängig gemacht werden soll. Sicherlich nicht, wenn einem ein gutes Aufwachsen von Kindern am Herzen liegt. Hierzu kann ein Leitbild der Doppelresidenz einen wichtigen Anteil leisten, ebenso wie zur gleichberechtigten Teilhabe von Müttern und Vätern.

An dieser Stelle mag vielleicht ein Zitat der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, helfen:

„Und was kann man da noch so verbessern? Wenn es nach Schwesig geht: Ein Gleichgewicht schaffen. "Männer und Frauen wollen beide Job und Karriere. Und in der Praxis sind es dann meist die Männer, die voll arbeiten, und die Frauen, die neben 19 Stunden Arbeit die Familiendinge regeln. Das ist schlecht für Einkommen und Rentenansprüche, viele Frauen möchten einen Tick mehr arbeiten. Umgekehrt wollen auch die Männer zurückschrauben und mehr als nur Gutenachtküsse an die Kinder verteilen. Dieses Verhältnis muss ausgepegelt werden."

Denn

„Gleichberechtigung schaffen wir nur mit den Männern“

Genau dieses „auspegeln“ zwischen Männern und Frauen findet sich in dem Barley-Interview kaum. Es geht nicht darum, wie etwas verbessert werden kann, sondern um eine, häufig auch atypische, Beschreibung der heutigen Probleme, wobei auch diese Erklärungsversuche mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar sind.

„Na ja, aber stellen Sie sich hier eine Familie vor, wo -beispielsweise die Mutter – […] berufstätig sein soll und das aber auch nur die Hälfte der Zeit, weil sie ja die Hälfte der Zeit auch für die Kinder wiederum da sein soll, also nach so langer Zeit aus dem Beruf raus einen Job zu finden, wo man zwei Wochen im Monat berufstätig sein kann, das ist auch nicht immer so einfach.“

Zwei Wochen im Monat berufstätig? Durch die Doppelresidenz? Im Umkehrschluss wurde dies bedeuten, dass Alleinerziehenden überhaupt nicht berufstätig sein könnten, was in der Realität natürlich nicht stimmt. Kita, Schule und Hort stehen ja auch Eltern in der Doppelresidenz zur Unterstützung zur Verfügung.

Vielleicht hätte hier vom Moderator noch die Frage kommen sollen, wie Frau Barley selbst es denn in der Doppelresidenz geschafft hat, ihren anspruchsvollen Job nur alle 14 Tage auszuüben. Vermutlich hätte sie dann einräumen müssen, dass gerade die Doppelresidenz ihr überhaupt ermöglicht hat, Karriere und Familie zu vereinbaren. In der einen Woche etwas weniger, in der einen Woche dafür etwas mehr. Eine bestmögliche Kombination von Beruf und Familie mit einem „ausgepegelten“ Verhältnis der Lasten zwischen Mutter und Vater.

Woran liegt es? An Partei- und Fraktionszwängen möglicherweise, dass sich einige Politiker nicht so äußern können, wie sie es gerne würden. Für solche Fälle gab es auch immer wieder die Aufhebung des Fraktionszwanges bei wichtigen Abstimmungen – so wie beispielsweise bei der Ehe für alle.

In der Anhörung im Rechtsausschuss kam es dann auch recht schnell zum eigentlichen Problempunkt der Diskussion: das Geld und die Frage, wie man rechtlich gewisse Dinge umsetzt. Dies mag den einen oder anderen Verwundern, sollte es doch eigentlich nur ums Kind gehen.

Die Erfahrung zeigt aber, dass solche praktischen Fragen einer Orientierung am Wohlergehen der Kinder häufig entgegensteht [Kindeswohlfremde Anreize]. Hier sind also vor allem „handwerkliche“ Aufgaben zu erledigen – z.B. wie wird der Unterhalt geregelt, wenn beide Eltern betreuen (nicht nur bei 50:50). Dazu bekannte selbst unsere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey diese Woche in einem Interview:

„Dass so wenige getrennte Eltern Unterhalt zahlen, könnte auch daran liegen, dass Familien nach einer Trennung häufig nicht mehr das klassische Modell "einer betreut, einer bezahlt" leben. Bisher nimmt das Familienrecht jedoch keine Rücksicht darauf, ob ein Elternteil nach der Trennung sein Kind gar nicht sieht oder nur alle zwei Wochen besucht oder auch im Alltag mit ihm lebt. Solange die Betreuung nicht exakt hälftig aufgeteilt wird, bleibt der Elternteil, der weniger betreut, in vollem Umfang unterhaltspflichtig. Giffey sagte dazu: "Wir müssen auch überlegen, wie kann das Unterhaltsrecht so verändert werden, dass es auch dem heutigen Anspruch von Familien entspricht."

Die Einsicht ist hier zumindest schon einmal da, es fehlt nun die Umsetzung. Wie es heute in der Praxis aussehen kann, zeigt der Auszug aus einer Email, die uns vor wenigen Tagen ereichte:

Ich selbst bin Vater einer 12-jährigen Tochter und im Osten der Republik groß geworden. Eine Hausfrau kannte ich nur vom Hörensagen. Wir haben unsere Tochter während unserer Beziehung gemeinsam liebevoll betreut und uns annähernd gleichermaßen um sie gekümmert. Auch gearbeitet haben wir natürlich beide. Nach der Trennung vor vier Jahren war es für mich nur logisch und selbstverständlich, dass wir uns auch beide weiterhin um unsere Tochter kümmern und für sie da sein werden. Aber da habe ich die Rechnung ohne meine Ex–Partnerin und unserer Rechtsprechung gemacht. Plötzlich sollte ich nur noch jedes zweite Wochenende gut für unsere Tochter sein. Alles andere wäre nicht im Sinne des Kindeswohls. Was genau war das noch mal? Und wer entscheidet das? Keinen Alltag mehr – kaum noch Kontakt – für mich war das undenkbar. Auch ich habe hunderte Windeln gewechselt, mir die Nächte um die Ohren geschlagen, sie jahrelang zum Kindergarten gebracht und abgeholt. Ich war sogar Mitglied im Elternrat der Schule.

Meine damals 9-jährige Tochter hat bei der Anhörung „ausgesagt“, dass sie 60% bei mir und 40% bei der Mutter leben wollte. Wir haben tatsächlich ein Wechselmodell vereinbart. Und nun raten Sie einmal warum. Nicht weil unsere Beraterin oder gar unsere Tochter es wollte. Sondern weil ich angeboten habe, den vollen Unterhalt trotz Wechselmodell zu zahlen. Plötzlich war das Kindeswohl nicht mehr gefährdet. Prima oder? Und damit wären wir beim nächsten Thema. Meine Ex– Partnerin stimmte also sicherheitshalber einer Betreuung von 47% (ich) und 53% (sie) zu, da sie so auch rechtskonform 100% des Unterhaltes verlangen durfte. Damit bezahle ich monatlich die gleiche Summe wie ein Vater, der sich überhaupt nicht um sein Kind kümmert und die Rechtslage lässt es zu. Ich habe neben dem Unterhalt, bei fast 50%iger Betreuungszeit, natürlich noch die alleinigen Kosten für die Wechsel, das Kinderzimmer, Verpflegung und Urlaub und so weiter. Das finde ich zutiefst ungerecht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 



In einem Film, der im Rahmen einer Veranstaltung des NRW-Familienministeriums zur Doppelresidenz am 16. Januar 2019 in Düsseldorf gezeigt wurde sagte eine Mutter, als der Gedanke aufkam, dass die Kinder eventuell auch überwiegend beim Vater leben könnten, sie hätte sich dann wie eine doppelte Verliererin gefühlt – Unterhalt zahlen und die Kinder weniger sehen.

Es geht natürlich auch umgekehrt, der Vater der von der Mutter verlassen wurde und sich alleine um die Kinder kümmern muss, beruflich und privat eingeschränkt ist – warum muss er die Lasten alleine tragen?

Die Rollenverteilung mag hier verwirren (es ist doch meist anders herum???) aber es zeigt, wie MENSCHEN unabhängig von ihrem Geschlecht sich fühlen, wenn sie aus ihrer Sicht ungerecht behandelt werden, und unser Familienrecht hält eine Menge an Ungerechtigkeiten für beide Eltern und deren Kinder parat. Hier muss neu gedacht werden, welche Modelle schaffen Augenhöhe zwischen den Eltern und ermöglichen ihnen gemeinsame Lösungen. Der Blick zurück hilft hier nicht.

Oder um es mit den Worten eines Praktikers (Rechtsanwalt Matthias Bergmann) zu sagen: 

Wer nicht will, dass gerichtliche Verfahren zu einem Betreuungsmodell eskalieren, der sollte dafür sorgen, dass das Verfahren immer den begünstigt, der sich auf die Behauptung stützt, dass der Konflikt weniger ausgeprägt ist.“

 

Ausblick ? !

 

 

Hinterfragt werden muss auch, ob die in anderen Ländern völlig unbekannte Trennung in Sorge- und Umgangsrecht noch sinnvoll ist. Hier muss einfach lösungsorientiert und über den bisherigen Tellerrand hinausgeschaut werden. Wie können für Familien bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden? Wie kann eine partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Familie ermöglicht werden?

Regelungen wie das Ehegattensplittung, welches eigentlich zur Förderung von Familien gedacht war, diese heute aber gerade behindert, passen da ebenso wenig in die Zeit wie das „einer betreut, einer zahlt“ im Unterhaltsrecht. Und auch „Alleinerziehend“ ist nicht die einzige Lebensform nach einer Trennung der Eltern – die meisten sind „getrennt gemeinsam erziehend“ und ein Kind hat auch nach einer Trennung meist weiterhin zwei Eltern, wenn auch in zwei Haushalten.

Es sind diese Bilder, die wir aus der Vergangenheit häufig in unseren Köpfen haben. Bilder, die wir nie hinterfragt haben. Wenn wir aber nur den Blick zurück und auf die aktuelle, von der Vergangenheit geprägte Situation werfen, dann werden wir nie hin zu einer Weiterentwicklung kommen, wie folgendes Beispiel verdeutlichen soll:

"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."
Gottlieb Daimler, Erfinder, 1901

 

Damals konnte sich Herr Daimler nicht vorstellen, dass jeder selbst ein Automobil fahren würde – heute sind wir an der Stelle, dass diese bald alleine fahren. Alleine Daimler produziert heute über 3 Mio Fahrzeuge jährlich, weltweit gibt es einen Bestand von rund 1,3 Milliarden Fahrzeugen. Herr Daimler oder seine Nachfolger dürften also ihre Sichten hinterfragt, den Umständen angepasst und sich auf zukünftige Entwicklungen eingestellt haben.

Im Familienrecht versuchen wir in Deutschland im Vergleich noch immer, die ein längst überholtes Familienrecht aufrecht zu erhalten, wo um uns herum bereits die meisten Länder deutlich zeitgemäßere Rechtssysteme geschaffen haben und damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Wir brauchen den Blick voraus. Was schief lief, dass wissen wir bereits, wie es besser gehen kann, auch. Das haben uns zahlreiche Länder bereits vorgemacht. Jetzt geht es darum, dass wir es besser machen – langfristig. Für unsere Kinder.

Es bleibt auch nach der Anhörung im Rechtsausschuss spannend: wie geht es weiter. Wird die Politik den Blick nach vorn wagen und vielleicht tatsächlich ein „weißes Blatt Papier“ nehmen, um ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen, oder wird sie wieder nur den kleinstmöglichen Schritt gehen?

Vor allem gehören bei einer solchen Diskussion auch die tatsächlichen Experten für das Thema Familie mit an den runden Tisch: Mütter und Väter und deren Interessenvertreter, die den Blick nach vorne bereits gewagt haben und die für die vielen Menschen und ihre Wünsche stehen. Politik sollte für die Menschen gemacht werden und nicht über deren Köpfe hinweg. Wenn die Politik die Bedürfnisse der Menschen ignoriert, führt dies zur Politikverdrossenheit und dem Verlust des Glaubens an den Rechtsstaat. Daran dürfte niemand Interesse haben.

 


Zuletzt geändert am 20.02.2019 um 16:59

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