Der politische Widerstand gegen die Doppelresidenz - ein Erklärungsversuch



Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?

 

Betrachtet man sich die politische Landschaft, so gibt es, trotz aller politischen Differenzen, ein Thema, bei dem sich über Parteigrenzen hinweg nahezu alle einig sind: wir brauchen mehr Gleichberechtigung. Ob beim Lohn, bei den Führungspositionen, bei der Care-Arbeit oder aber bei der Partizipation in Parlamenten und Parteiämtern – die 50% für jedes Geschlecht (wenn wir mal politisch unkorrekt nur von zwei Geschlechtern ausgehen) sollen das anzustrebende Ziel sein, teils unter Ausblendung verfassungsrechtlicher Bedenken. Auch in der Familie sollen sich die tradierten Rollenmuster verändern, Mütter beruflich aktiver werden und nicht in der Teilzeitfalle gefangen sein, Väter sich mehr in die Betreuung der Kinder einbringen und nicht nur finanziell zur Versorgung der Familie beitragen – zumindest solange die Eltern zusammenleben. Mehr Elternzeit auch für Väter und Elterngeld plus sind hier positive Signale.

Soweit, so gut, könnte man jetzt denken. Die Doppelresidenz, in der sich die Eltern nach einer Trennung gleichberechtigt und gleichverantwortlich um die Betreuung der Kinder kümmern, kann doch dann eigentlich nur die logische, von allen Seiten unterstützte, Folge sein. So zumindest auch das zahlreiche Feedback, welches wir im Zuge unserer Petition zur Doppelresidenz von den Menschen erhalten haben. Sie fragten sich, weshalb wir die Forderung nach einem Leitbild der Doppelresidenz überhaupt stellen – es wäre doch das Normalste der Welt, in den Köpfen vieler existierte der Gedanke, dass die Doppelresidenz doch auch rechtlich bereits Ausgangspunkt für Eltern nach einer Trennung sein müsse.

Umso erstaunter waren diese Menschen, als sie erfuhren, dass wir in Deutschland nach einer Trennung noch immer die Rolle rückwärts machen, so, als wenn sich in den letzten 70 Jahren in den familiären Rollen nichts verändert hätte. Auf einmal ist die Mutter wieder primär für Heim und Herd und der Vater überwiegend nur noch für die Finanzierung zuständig. Rechtliche Veränderung? Keine.

Um zu verstehen, warum dies so ist, soll hier einmal versucht werden, die Hintergründe zu beleuchten.

Änderungen im Familienrecht und der Familienpolitik, insbesondere für getrennte Familien, führen häufig zu heftigen emotionalen Reaktionen (shitstorm) – zu viel, zu wenig, ganz falsch. Positive Reaktionen bleiben häufig aus. Da ist die Motivation, sich dieser Themen politisch anzunehmen, überschaubar.

Das hatte zur Folge, dass die deutsche Familienpolitik für getrennte Eltern seit Jahrzehnten nur den Weg der kleinstmöglichen Schritte wählt, oftmals sogar erst nach Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigeninitiative der diversen Bundesregierungen, an dem Thema aktiv etwas zu verbessern, gab es nicht.

Seitdem ist ein erheblicher Reformstau entstanden. Würde man das Thema jetzt angehen, so wäre dies nicht nur eine Änderung eines Gesetzes, sondern vieler. Es wäre also an der Zeit für eine große Familienrechtsreform, welche neben einer Neugestaltung des Abstammungs- und Unterhaltsrechtes auch die Fragen von Sorge- und Umgangsrecht regelt und damit auch die Doppelresidenz. Notwendig wären auch Qualifizierungen von Familienrichtern, Verfahrensbeiständen und die Einrichtung einer eigenen Familiengerichtsbarkeit. Vom dringend notwendigen Maßnahmen wie der Abschaffung des Ehegattensplittings oder des Rückkehrrechtes von Teil- in Vollzeit ganz zu schweigen. All das sind Mammut-Aufgaben, die einige vielleicht lieber in die nächste Legislaturperiode schieben, denn das sind die Zeitabschnitte, in denen bei politischen Entscheidungen gedacht wird.

 

Was bedeutet dies aber für die Doppelresidenz?

 

 

Seit Prof. Hildegund Sünderhauf 2013 Ihr Buch „Wechselmodell – Psychologie, Recht, Praxis“ herausbrachte, hat die Diskussion um die Doppelresidenz deutlich zugenommen. Es wurde absehbar, dass auch politisch etwas passieren musste.

Daraufhin beschloss man im Sommer 2014 eine Studie in Auftrag zu geben, welche feststellen sollte, welche Umgangsmodelle für Kinder am besten sind. Das Ergebnis dieser Studie sollte dann bis Ende 2017 vorliegen – damit also in der nächsten Legislaturperiode. Prompt erklärten namhafte Politiker aller Parteien, dass man vor dem Vorliegen dieser Studie natürlich keinerlei gesetzgeberische Änderungen vornehmen könne.

Dass es bereits umfangreiche wissenschaftliche Ergebnisse aus zahlreichen anderen Ländern gab, wollte man nicht wissen. Deutsche Kinder seien ja gänzlich anders als die in Frankreich, Belgien, Australien, den USA oder Skandinavien. Fachlich zu erklären war dies nicht, zumal die Ergebnisse in allen Ländern in dieselbe Richtung zeigten – nämlich hin zu einem Leitbild der Doppelresidenz. Um Fakten ging es aber vermutlich nicht – sondern darum, die Entscheidung in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Um diese Studie gab es in ihrem Verlauf immer wieder Irritationen, da das Studiendesign verändert und politische Einflussnahme befürchtet wurde.

Die Fertigstellung verzögerte sich immer weiter. Auf Initiative der FDP wurde dann ein Antrag mit der Forderung des Regelfalls der Doppelresidenz in den Deutschen Bundestag eingebracht, welchem die Fraktion „Die Linke“ entschieden, aber leider fachlich wenig fundiert, entgegentrat.

Die Anhörung im Deutschen Bundestag am 15. März 2018 offenbarte dann auch wenig qualifizierten, eher ideologisch geprägten Umgang der anderen Parteien mit dem Thema. Hier wurde mit fachlich falschen Behauptungen versucht, eine Änderung des Familienrechts möglichst im Keim zu ersticken. Es wurden Ängste geschürt, z.B., die vielen Wechsel würden die Kinder so belasten (wobei die Doppelresidenz meist weniger oder gleich viel Wechsel hat wie das Residenzmodell, siehe Warum Doppelresidenz?).

Besonders deutlich wurde dies, indem immer wieder versucht wurde, den Begriff „Regelfall“ als Zwang für alle Familien auszulegen. Der Antrag der FDP enthielt hierzu kein Wort und es wurde auch mehrfach klargestellt, dass dies nicht beabsichtigt sei, die Doppelresidenz allen Familien aufzuzwängen.

Häufig wurde auch argumentiert, dass die Doppelresidenz nicht für alle Familien und alle Kinder passen würde und daher abzulehnen sei. Sicher passt die Doppelresidenz nicht für alle Familien und Kinder. Noch viel weniger, und das wissenschaftlich umfangreich erwiesen, passt jedoch das Residenzmodell, insbesondere unter Bezug auf die Entwicklung der Kinder. Nur diesen Vergleich wollten die Gegner der gemeinsamen Elternschaft nicht führen, da er unweigerlich die eigene Argumentation ad absurdum geführt hätte. Man wollte unbegründete Unsicherheit und Bedenken erzeugen.

Auch hier wollten die Gegner der Doppelresidenz von Fakten nichts wissen. Ängste zu schüren und Fakten zu ignorieren wird häufig populistischen Gruppierungen an den Rändern des politischen Spektrums nachgesagt – im Bereich der Familienpolitik findet sich dies aber leider auf breiter Ebene quer durch die Parteienlandschaft.

Wir von doppelresidenz.org haben uns klarstellend bewusst für den Begriff „Leitbild Doppelresidenz“ entschieden, welcher auch die Grundlage der- Gemeinsame Erklärung Leitbild Doppelresidenz war, welche von - Mitzeichnende "Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht", welche tagtäglich mit den Eltern und auch den Kindern arbeiten, unterstützt wurde. Hieraus entstand unsere - Petition zeitgemäßes Familienrecht, welche mit rund 17.000 Mitzeichnungen die mit Abstand erfolgreichste Petition zu diesen Themen wurde.

Die Argumentationen der Gegner blieben unterdessen wider besseren Wissens dieselben, auch wenn diese zum großen Teil bereits in der Diskussion um die gemeinsame Elterliche Sorge, bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, widerlegt wurden. Die gemeinsame Sorge hat sich, allen im Vorfeld geäußerten Bedenken zum Trotz, zu einem Erfolgsmodell entwickelt.

Am 13. Februar 2019 gab es dann eine öffentliche Expertenanhörung im Deutschen Bundestag (hierzu unsere Stellungnahme). Hier kann jede Partei entsprechend ihrer Größe eine bestimmte Anzahl an Sachverständigen einladen. Was gut klingt, ist letztendlich aber nur eine Bestätigung der eigenen Partei-Position, da die Sachverständigen so ausgewählt werden, dass diese möglichst die eigenen Vorstellungen bestätigen. Das Ergebnis war daher im Vorfeld schon zu erahnen, umso erstaunlicher war es, dass gegen die grundsätzlichen Vorteile der Doppelresidenz auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus anderen Ländern und auch von den wenigen deutschen Studien, nahezu kein Widerspruch mehr aufkam.

Auf welchen wackeligen Füßen die Argumentationen gegen die Doppelresidenz standen, wurde unter anderem im Interview der damaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley in den Tagesthemen deutlich, in dem sie sich mehrfach in Widersprüche verstrickte, welche der Moderator aufgriff.

Mittlerweile waren schon fünf Jahre vergangen, seit man sich 2014 entschlossen hatte, dass man gesetzgeberisch etwas ändern müsste. Über eine Million Kinder (über 200.000 Kinder erleben pro Jahr die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern) wurden somit weiterhin mit einem völlig veralteten, auf Streit und Eskalation ausgelegten, Familienrecht konfrontiert. Rund 40%, also rund 400.000 Kinder, werden vermutlich den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben, was in der Doppelresidenz ausgeschlossen wäre.

Im Oktober 2015 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer Resolution 2079(2015) einstimmig gefordert, die Doppelresidenz zum familienrechtlichen Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten zu machen. Im Juni 2017 forderte die Justizministerkonferenz der Länder den Bund auf, die Doppelresidenz und die damit verbundenen Folgen endlich zu regeln.

Am 25. September 2019 tagte erneut der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages. Dort wurde beschlossen, sowohl die Anträge der FDP als auch der Linken abzulehnen (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/136/1913635.pdf). Unter anderem hies es: „Es sei deshalb als Zukunftsvision zu betrachten, die gegebenenfalls in 20 Jahren als Regelmodell gelebt werde“. Dass auch hier „Regelmodell“ erneut mehrfach bewusst falsch interpretiert wurde, braucht vermutlich nicht gesondert erwähnt zu werden.

Damit stehen die Uhren jetzt quasi wieder auf null. Die 77% der Bevölkerung, die bereits 2017 in einer repräsentativen Umfrage des renommierten Allensbach-Instituts im Auftrag des Bundesfamilienministeriums angeben, dass sie eine gemeinsame Elternschaft befürworten, scheinen nach Ansicht der Politik bereits heute unter einer Zukunftsvision zu leiden. Sie werden sich also weiterhin gedulden müssen, bis ihre Volksvertreter ihren Willen irgendwann (vielleicht in 20 Jahren?) umsetzen werden.

Die 15% der Familien (und die 22% der „Neufälle“), welche heute bereits die Doppelresidenz leben, müssen weiter damit klarkommen, dass sie in einem Familienrechtssystem leben, welches ihr auf ein gesundes Aufwachsen von Trennungskindern und familiärer Gleichberechtigung ausgerichtetes Betreuungsmodell nicht kennt. Sie werden an vielen Stellen sogar behindert. Familiengerichte lehnen die Anordnung der Doppelresidenz, selbst nach der Klarstellung des Bundesgerichtshofes, oftmals aus rein rechtlichen Gründen ab, solange es keine gesetzliche Klarheit gibt. Und Ämter und Behörden werden weiterhin Entscheidungen treffen, die mangels gesetzlicher Grundlage von einem Ort zum anderen grundverschieden sein können.

Nun bleibt als Hoffnungsschimmer ja noch die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Diese wurde von den Wissenschaftlern am 30.04.2019 fertiggestellt und dem Familienministerium übergeben. Veröffentlicht wurde diese bisher nicht. Warum, dazu gibt es unterschiedliche, sich teils widersprechende, Aussagen bis hin zu den Vermutungen, dass den Auftraggebern das Ergebnis der Studie nicht gefallen würde. Nur werden Studien nicht normalerweise in Auftrag gegeben, um ein neutrales, wissenschaftliches, Ergebnis zu liefern? Es wird spannend bleiben, wann und wie diese Studie irgendwann veröffentlicht wird.

Eines dürfte schon jetzt zu vermuten sein: in diesem Jahr wird sie nicht mehr veröffentlicht, wird man es entsprechend hinauszögern. Wenn wir hier wieder in politischen Zyklen denken, dann fällt uns auf, dass zum Ende des Jahres 2019 Halbzeit der aktuellen Legislaturperiode ist. Während dies sonst der Zeitpunkt ist, zu dem die gesetzgeberische Maschine auf Volldampf läuft, schwebt politisch über dieser Koalition aus CDU/CSU und SPD die Option des Ausstiegs. Bevor man also ein so heißes Eisen wie die Reform des Familienrechts anpackt, wartet man vielleicht erst einmal ab, ob man weiter regiert oder nicht.

Und sollte die Koalition den Jahreswechsel überstehen, dann wird man, wenn die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht irgendwann einmal veröffentlicht wird, erst einmal ausführlich über die Ergebnisse diskutieren müssen … und dann ist vielleicht bereits die nächste Legislaturperiode angebrochen.

Diese Interpretation mag dem einen oder anderen möglicherweise etwas pessimistisch vorkommen. Sie ist aber auch getragen von den Erfahrungen im Umgang mit Studien der Ministerien aus der Vergangenheit. Nach der Kindschaftsrechtreform 1998 wurden deren Wirkungen von Prof. Roland Proksch (Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelung zur Reform des Kindschaftsrechts, 2002) evaluiert. Im Ergebnis seiner Studie stellt er unter anderem fest:

„Vielmehr wird empfohlen, die strukturell positiven Wirkungen der neuen Regelungen des KindRG für Eltern und ihre Kinder insbesondere durch den weiteren Ausbau von Beratung und Unterstützung sowie von Mediation vor Ort zu stützen bzw. zu fördern.

Weiter wird empfohlen, zu prüfen, durch welche verfahrensrechtlichen Maßnahmen das Recht des Kindes auf Umgang im Konfliktfall der Eltern besser geschützt bzw. umgesetzt werden kann“.

 

Umgesetzt sind diese Forderungen aus dem Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums auch 17 Jahre später nicht, obwohl die Forderungen auch von nahezu allen Verbänden weiterhin erhoben werden. Die Studie ist mittlerweile öffentlich nicht mehr abrufbar (liegt uns aber vor) - auch das kann man als Form der öffentlichen Meinungsbildung sehen.

Ganz aktuell wurde mit großer Übereinstimmung festgestellt, dass Familienrichter endlich einmal eine der Verantwortung ihres Berufes angemessene Aus- und Fortbildung erhalten müssen.

So einhellig die Forderung auch aus allen Fraktionen kommt, es mangelt auch dort wieder einmal seit Jahrzehnten an der konkreten Umsetzung.

 

Was braucht es jetzt?

 

 

Die Doppelresidenz ist in mehrfacher Hinsicht ein Querschnittsthema. Sie berührt nicht nur die Herzen und Bedürfnisse der Menschen, sie hat auch Auswirkungen auf das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts, Melde-, Beamten-, Sozialleistungs- und Steuerrecht sowie weitere Rechtsbereiche.

Bisher betrachten wir nach einer Trennung rechtlich immer nur einen, den „alleinerziehenden“ Elternteil. Seit Jahrzehnten wird über Alleinerziehende gesprochen, Fördermaßnahmen ersonnen, Bedürftigkeiten gesehen und diese ausschließlich bei einem Elternteil befriedigt.

Letztlich geht es aber um einen ganz einfachen Grundsatz:

Ein Kind hat ZWEI Eltern. Auch wenn diese getrennt leben, haben sie weiterhin gemeinsam zu erziehen.

 

Wenn wir diesen Grundsatz der ZWEI Eltern konsequent in unser Denken und Handeln integrieren, werden sich auch die zugehörigen gesetzlichen Regelungen ergeben. Wir werden feststellen, dass ZWEI Eltern von Anfang an nicht nur für eine bessere Entwicklung der Kinder sorgen, sondern auch die Eltern gleiche Chancen und Herausforderungen beispielsweise in der beruflichen Entwicklung haben und dass mit ZWEI verantwortlichen Eltern keiner in Armut oder beruflicher Einschränkung alleine zurückbleibt. Und während man tatsächlich Alleinerziehende durch finanzielle Mittel und Betreuungsangebote unterstützen muss, ist der Bedarf bei ZWEI Eltern ein ganz anderer. Hier sollte die Betreuung durch BEIDE Eltern gefördert werden, die BEIDE auch einer Berufstätigkeit nachgehen können und dadurch weniger im Sozialleistungsbezug sind. Davon profitieren letztlich auch die Kinder. Mit der verstärkten Einbindung BEIDER Elternteile reduzieren sich viele Probleme, an denen die Politik seit Jahrzehnten einäugig arbeitet, quasi von selbst.

All diese Zukunftsvorstellungen, welche auf den bereits gemachten Erfahrungen mehrerer Länder basieren, bringen letztendlich aber nichts, wenn die Politik nicht endlich handelt und die Probleme immer nur weiter in die nächste Legislaturperiode verschiebt. Mütter und Väter, Großeltern und weitere Familienmitglieder müssen sich daher gemeinsam dafür einsetzen, dass die Politik ihrem Gestaltungsauftrag auch tatsächlich nachkommt und Rahmenbedingungen schafft, die auch getrennte Familien und ihren Kindern unterstützt. Wir bei doppelresidenz.org sind gemeinsam mit diesem Grundsatz angetreten und wir können nur dazu ermuntern, diese Forderungen nach einem zeitgemäßen Familienrecht immer wieder an die Politik heranzutragen.

Senden Sie diesen Beitrag doch einfach einmal an ihren Bundestagsabgeordneten oder andere politische Vertreter in ihrer Region. Bitten Sie darum, sich der Themen anzunehmen und zeigen Sie, dass es Ihnen als Bürger und Wähler wichtig ist. Nur wenn von vielen Seiten bekundet wird, dass die Änderungen überfällig sind, wird sich entsprechender politischer Handlungsdruck ergeben.

 


Zuletzt geändert am 08.10.2019 um 09:14

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