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Elterliche Trennungen sind in den modernen westlichen Gesellschaften ein häufiges familiäres Ereignis geworden. Für Kinder ist die biografische Erlebniswahrscheinlichkeit dafür heute groß. Für die Familie geht es im Trennungsfall darum eine passende familiäre Lebensgestaltung als Nachtrennungsfamilie zu finden. Das gesellschaftliche Rechtssystem und die sozialen Institutionen haben die Aufgabe dabei zu unterstützen. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf.
Der Jugendhilfe begegnet Trennung und Scheidung im Rahmen von Beratung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, bei der Regelung des Kindesunterhaltes und im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die Bearbeitung von Vorgängen, die mit Trennung und Scheidung zu tun haben, bildet bei den Jugendämtern einen erheblichen Teil des Fallaufkommens.
Elterliche Trennungen sind dabei für die Jugendhilfe nicht nur im Rahmen von Beratung- und Unterstützung sowie bei der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren ein Arbeitsgegenstand, sondern sie sind in ganz erheblichem Umfang auch im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HZE nach SGBVIII §27ff) von Bedeutung.
Der Blick auf die Hilfen zur Erziehung in Verbindung zum Familienstatus zeigt, dass in nahezu allen ihrer Sparten elterliche Trennungen hochsignifikant mit einer erhöhten Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung korrelieren. Elterliche Trennungen und deren familiäre Bewältigung bilden in einem großen Umfang einen beteiligten Hintergrund und mitwirkenden Faktor im Hinblick auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung.
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