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Leipzig. Nach einer Trennung wollen sich Eltern heutzutage oft weiter gemeinsam um die Kinder kümmern. Das stellt das geltende Sorge- und Unterhaltsrecht vor Herausforderungen. Auf dem Juristentag suchen Fachleute nach Lösungen.
Prof. Isabell Götz nimmt die Juristen auf dem 72. Deutschen Juristentag mit in eine Unterhaltsverhandlung am Oberlandesgericht München: Die Eltern einer siebenjährigen Tochter, seit zwei Jahren geschieden, teilen sich im Wechsel die Betreuung des Kindes. Das Mädchen lebt beim Vater, übernachtet aber elfmal im Monat bei der Mutter. Götz vergleicht die Einkommen, bildet Quoten, rechnet die Betreuungsanteile gegeneinander, winkt mit der „Düsseldorfer Tabelle“, zieht hälftige Anteile des Kindergelds ab. So kommt sie auf eine Summe X - und zu ihrer Forderung, dass das Unterhaltsrecht reformiert und vereinfacht werden muss.
Der Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht ist eines der großen Themen des Juristentags, der am Mittwoch in Leipzig begann. Rund 2400 Fachleute von Hochschulen, den Justizbehörden und aus der Anwaltschaft sind nach Angaben der Veranstalter zusammengekommen. Ihre Empfehlungen, die sie auf dem dreitägigen Treffen beschließen werden, geltend als richtungsweisend für die Entwicklung des Rechts in Deutschland. Neben dem familienrechtlichen Tagesordnungspunkt geht es unter anderem auch um Sammel- und Verbandsklagen oder die Herausforderungen, die mit der Migration einhergehen.
Bei dem Familienthema haben die Juristen vor allem eines im Blick: Trennen sich heutzutage Eltern, ist es längst nicht mehr ausgemacht, dass das Kind dann traditionell bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt. Dieses „Residenzmodell“ überwiege zwar, dennoch teilen sich einer Befragung zufolge inzwischen 22 Prozent der Trennungseltern die Betreuung des Kindes ungefähr hälftig, wie die Psychologie-Professorin Sabine Walper sagte. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“ als Leitbild aus, dem „Wechselmodell“ wird es aus Sicht der Juristen nicht gerecht.
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